Codierung schützt vor Diebstahl
Polizei kennzeichnet Fahrräder
Um ein geklautes Fahrrad wiederzubekommen, hilft die Kennzeichnung des Drahtesels. Damit sind die Räder registriert und können leichter gefunden oder zugeordnet werden. Die Polizei der Abschnitte 45 und 46 bietet in Lankwitz an zwei Terminen diesen Service an.
Die Chancen, ein gestohlenes Fahrrad wiederzuerlangen, waren in der Vergangenheit eher gering. Häufig wird die Arbeit der Polizei auch dadurch erschwert, dass die Eigentümer von sichergestellten Fahrrädern nicht ausfindig gemacht werden können oder bei einer Überprüfung nicht mehr festgestellt werden kann, dass es überhaupt aus einem Diebstahl stammt. In vielen Fällen können die Geschädigten auch keine individuellen Daten zu ihren entwendeten Rädern bereitstellen. Daher ist es besonders wichtig, individuelle Daten, wie beispielsweise die Rahmennummer oder Kennzeichnung, in einem Fahrradpass einzutragen. Der ist auch als kostenlose App erhältlich. Der Pass sollte zusammen mit den Kaufunterlagen aufbewahrt werden.
Über den Fahrradpass hinaus bietet die Polizei Berlin den kostenfreien Service der Kennzeichnung an. Hierbei wird das Fahrrad oder ein Fahrradanhänger mit einem individuell nummerierten Aufkleber markiert. Dieser ist witterungsbeständig und nicht so leicht zu entfernen. Die Daten des Fahrrades, wie Angaben zu Hersteller, Farbe und eventuell Individualnummern am Rahmen, werden dann zusammen mit den Angaben zum Eigentümer in einer Datei gespeichert. Sollte das Rad verloren gehen oder durch eine Straftat abhandenkommen, liegen die Daten zum Fahrrad bereits vor und können in die Fahndungsdatei aufgenommen werden. Wird ein gestohlenes Fahrrad gefunden, kann es leichter zugeordnet werden.
Die Polizeiabschnitte 45 und 46 kennzeichnen in Lankwitz Räder an zwei Terminen: am Dienstag, 14. August, und am Donnerstag, 16. August, jeweils von 16 bis 19 Uhr an der Kreuzung Kaiser-Wilhelm-Straße/Paul-Schneider-Straße. Wer den Service der Polizei in Anspruch nehmen möchte, sollte den Personlausweis nicht vergessen. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung ihrer rechtlichen Vertreter.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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