Gericht weist Klage gegen Spielplatz Döhlauer Pfad ab
Lankwitz. Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat am 7. Mai die Klage von elf Anwohnern des Döhlauer Pfades gegen den Betrieb des benachbarten Spielplatzes mit Hinweis auf das Bundesimmissionsschutzgesetz abgewiesen.
Die Nachbarn müssten den Kinderlärm laut einer Mitteilung des Gerichts erdulden. Die Kammer beruft sich dabei auf eine seit 2011 geltende gesetzlichen Regelung im Bundesimmissionsschutzgesetz. Danach gilt Kinderlärm im Regelfall nicht als schädliche Umwelteinwirkung. Dass im Falle des Spielplatzes Döhlauer Pfad eine andere Situation vorliegt, hat das Gericht nicht erkannt.Der Anwalt der Kläger, Percy Ehlert, erklärte auf Anfrage, dass er nicht ausschließe, das Urteil anzufechten. "Noch liegt mir die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichts aber nicht vor", so Ehlert. Erst danach werde er sich mit seinen Mandanten beraten.
Der Spielplatz Döhlauer Pfad war 2011 umgebaut und auf etwa 2100 Quadratmeter erweitert worden. Er verfügt neben Rutsche und Seilbahn auch über eine Wasserpumpe.
Die Attraktionen locken Familien mit Kindern auch aus der weiteren Umgebung an - zum Leidwesen der Anwohner. Sie klagen über einige besonders lärmintensive Spielgeräte und das Fehlen von Toilettenanlagen. Zudem animiere der Themenschwerpunkt "Cowboy und Indianer" die Kinder dazu, kriegerische Auseinandersetzungen darzustellen. In der Summe führe der Spielplatz zu einer Wertminderung ihrer Grundstücke um jeweils 50 000 Euro.
Ein Spielplatz habe sich nach der Größe des Versorgungsbereiches zu richten, argumentiert Percy Ehlert. Üblich seien 0,6 Quadratmeter pro Einwohner im Einzugsgebiet. Am Döhlauer Pfad seien es 1,6 Quadratmeter. Die Anwohner fordern deshalb eine Reduzierung der Spielplatzfläche um 700 Quadratmeter und weniger Spielgeräte.
Vertreter des Bezirksamtes sprechen dagegen von einer Unterversorgung in dem Gebiet. Der Spielplatz Döhlauer Pfad entspreche der Größe allgemeiner Spielplätze, wie sie im Südwesten gebaut würden. Aus finanziellen Gründen könne der Bezirk aber nicht in jedem Kiez einen kleinen Spielplatz bauen. Das Bezirksamt signalisierte jedoch Entgegenkommen bei einer möglichen Geräuschminderung von Spielgeräten.
Michael Kahle / m.k.
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