Besonderer Fall von Tierschutzverstoß
31 Katzen aus einer Wohnung im Märkischen Viertel befreit
Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht hat am 3. April insgesamt 31 Katzen in einer Wohnung im Märkischen Viertel sichergestellt. Es handelte sich vor allem um heranwachsende Tiere, unter ihnen waren auch sechs Welpen.
Laut der zuständigen Stadträtin Julia Schrod-Thiel (CDU) haben die Katzen unter „absolut tierschutzwidrigen Umständen“ gelebt. Sie seien im Badezimmer und auf einer geschlossenen Loggia gehalten worden. Im Bad hätte es nicht einmal Tageslicht gegeben. 18, beziehungsweise 13 Tiere mussten sich jeweils eine Katzentoilette teilen, auch an Futter- und Wassernäpfen habe es gefehlt. Zum Vergleich: Für eine tierschutzgerechte Haltung von ein oder zwei Katzen gelten normalerweise 20 Quadratmeter Fläche, natürliches Licht, entsprechende Futter- und Wasserstellen, Toiletten sowie ausreichende Rückzugsräume als Vorgabe.
Keines der Tiere war kastriert, weshalb sie sich unkontrolliert vermehrten. Außerdem gehörten mehrere von ihnen zur Rasse der „Schottischen Faltohrkatzen“ (Scotish Fold). Bei ihr handelt es sich tierschutzrechtlich um eine Qualzucht. Sie ist durch eine Anomalie, nämlich nach vorne gekippte Ohren, erkennbar. Die Ursache dafür sind genetisch bedingte Knochen- und Knorpeldefekte, die sich überall im Skelett zeigen und zu massiven gesundheitlichen Problemen führen können.
Die Besitzerin habe sich nach Angaben des Bezirksamtes letztlich kooperativ verhalten und beim Einfangen der vielen Tiere geholfen. Die stetig steigende Anzahl der Katzen sei ihr über den Kopf gewachsen. Der Frau droht nun ein Tierhaltverbot. Ihre zuletzt 31 Mitbewohner wurden an das Tierheim Berlin übergeben.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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