Wohnbebauung nicht ausgeschlossen: Dreifaltigkeitsfriedhof wird aufgegeben und entwidmet
Mariendorf. Der evangelische Friedhofsverband beabsichtigt einen Teil des Dreifaltigkeitsfriedhofs III an der Eisenacher Straße 61 zu verkaufen. Langfristig soll mit Ausnahme der historischen Wandgräber der gesamte Friedhof aufgegeben werden. Die Bestattungen sollen auf dem direkt benachbarten Friedhof Heilig Kreuz konzentriert werden.
Diese Auskunft erteilte die zuständige Stadträtin Sibyll Klotz (Grüne) im Rahmen der BVV-Bürgerfragestunde auf Anfrage von Thomas Sudrow aus Mariendorf. Sudrows Eltern sind auf dem Friedhof beerdigt. Er befürchtet, dass mit den sterblichen Überresten in den Gräbern im Falle einer Bebauung „keinesfalls pietätvoll“ umgegangen wird. “Wie ich selbst beobachten konnte, werden bei einer Umbettung nur der Schädel und einige Knochen umgebettet. Der Rest landet in einem Massengrab beziehungsweise im Bauschutt“, so Sudrow zur Berliner Woche.
Teilflächen vom Dreifaltigkeitsfriedhof III, die nie als Gräberfeld dienten, wurden bereits im Mai entwidmet. Dort wäre eine kurzfristige Nutzung möglich. Erste Abstimmungen mit einer privaten Stiftung zum Bau eines „intergrierten Wohn- und Lebensprojekts“ laufen bereits. „Das Vorhaben wird grundsätzlich vom Bezirksamt unterstützt“, so die Stadträtin. Eine Nachnutzung der übrigen Flächen wäre erst frühestens nach Ablauf der 20-jährigen Ruhe- sowie der daran anschließenden zehnjährigen Pietätsfrist möglich. Die letzten Beerdigungen haben vor zwei Jahren stattgefunden.
Das Bezirksamt ist zwar bestrebt, aufgegebene Friedhofsflächen prioritär als Grün- und Erholungsflächen zu entwickeln, schließt aber vor dem Hintergrund des weiterhin hohen Wohnraumbedarfs auch eine bauliche Nachnutzung nicht völlig aus. Für Thomas Sudrow nur ein schwacher Trost. Er fürchtet vielmehr, dass der Friedhof mit seinem alten Baumbestand während der Ruhe- und Pietätsjahre verwahrlost und fordert als Gegenmaßnahme die Wiederzulassung von Beerdigungen.
Auf dem Mariendorfer Friedhof haben unter anderem Ulrike Meinhoff und etwa 250 Kriegstote ihre letzte Ruhe gefunden. Die BVG hat ein Mahnmal für ihre gefallenen Kollegen errichtet. Für diese Gräber gilt noch ein besonderer Schutz (Gesetz über die Erhaltung der Gräber von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft). HDK
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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