Bezirksamtsplan zur Flüchtlingsunterbringung im Ankogelbad geplatzt
Wie berichtet, besteht die Senatsverwaltung für Finanzen auf mindestens einen Modularen Standort für die Unterbringung von Flüchtlingen (MUF) je Bezirk. Die Mindestgröße beträgt 10 000 Quadratmeter. Solchen Flächen sind in Tempelhof-Schöneberg dünn gesät.
Daraufhin hat der Fachbereich Stadtplanung quasi als erste Wahl ein knapp 11 000 Quadratmeter großes Stück Freifläche des Mariendorfer Ankogelbades als möglichen Standort vorgeschlagen. In Rede stand der nordöstliche Rand des rund sieben Hektar großen Grundstücks. Aber vielleicht hätte man vorher auch mal die Eigentümer, die Berliner Bäderbetriebe (BBB) fragen sollen. Nun ist das Erstaunen groß, dass die BBB diesen ohne sie geschmiedeten Plan ablehnen.
In der Bezirksverordnetenversamlung (BVV) wollte Ralf Kühne (Grüne) nun von seinem Parteikollegen und zuständigen Stadtrat Jörn Oltmann wissen, mit „welcher detaillierten Begründung“ die BBB die Schaffung einer modularen Unterkunft für geflüchtete Menschen abgelehnt haben und ob das Bezirksamt diese Begründung für stichhaltig halte. Daraufhin zählte der Stadtrat eine Reihe von Gründen auf, mit denen die BBB ihre Ablehnung untermauern. Dazu gehören unter anderem nachbarschaftliche Belange wie Sicht- und Lärmschutz, die Frage der Wirtschaftlichkeit, der ersatzlose Wegfall von gegenwärtig genutzten Flächen und Angeboten wie Kinderbecken, Buddelkasten, Sport- und Spielgeräte.
Aber auch die Lärmbelastung der MUF-Bewohner sowie der Wegfall des zweiten Rettungswegs und die fehlende verkehrs- und infrastrukturelle Erschließung werden ins Feld geführt. Erschwerend hinzu kommt noch, dass das Ankogelbad bekanntlich zu einem Multifunktionsbad um- und ausgebaut werden soll und der für das MUF begehrte Platz, zumindest Teilflächen davon, zunächst auch für die Baulogistik gebraucht wird.
Aber diese Gründe reichen der scheinbar überraschten Bezirkspolitik offenbar nicht, um die Ablehnung zu akzeptieren. „Eine Prüfung der vorgebrachten Argumente seitens des Bezirks ist im Detail noch nicht erfolgt“, erklärt Stadtrat Oltmann und fügt hinzu, dass das Bezirksamt nach wie vor daran festhalte, „dass eine Bebauung am nordöstlichen Rand des gesamten Grundstücks möglich ist“.
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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