Ratgeber Familienrecht - Wissenswertes rund um Ehe, Scheidung & Unterhalt
Beratung durch Fachanwalt für Familienrecht geradezu unentbehrlich
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet innerhalb des Zivilrechts. Es betrifft familiäre Angelegenheiten wie die Ehe- und die Lebenspartnerschaft, Verwandtschaftsverhältnisse von Großeltern über Eltern bis hin zu Kindern und Enkeln, die Vormund- und die Pflegschaft sowie die Betreuung. Immer handelt es sich um ganz persönliche, oftmals intime Angelegenheiten innerhalb der Familie. Wer Recht hat, der möchte auch Recht bekommen. Dazu muss sich das Familienmitglied rechtlich beraten lassen. Richtiger Ansprechpartner dafür ist der Fachanwalt für Familienrecht. Er ist ein zugelassener Rechtsanwalt mit besonderer Sach- und Fachkenntnis im Familienrecht.
Zu den Rechtsgrundlagen, die der Fachanwalt für Familienrecht aus dem FF beherrscht, gehören:
• Einführungsgesetz zum BGB über das Thema Eheschließung EGBGB
• Bürgerliches Gesetzbuch BGB
• Lebenspartnerschaftsgesetz LPartG
• Familienverfahrensgesetz FamFG
• Zivilprozessordnung ZPO
• Gesetz über Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FGG
• Unterhaltsvorschussgesetz UhVorschG
• Regelbetrag-Verordnung RegelBetrV
Volkes Meinung vs. Gesetzgebung und Rechtsprechung
Besonders auf dem Gebiet des Familienrechts ist die Lücke zwischen dem Pseudowissen von Privatpersonen sowie der geltenden Gesetzgebung & Rechtsprechung auffallend groß. Betroffene sollten sich möglichst frühzeitig von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen, anstelle selbst aktiv zu werden und sich eine oftmals leider fälschliche Meinung zu bilden. Wie entscheidend das sein kann, zeigt dieser kurze Ratgeber mit fünf Beispielen aus der familiären Alltagspraxis.
• Scheidung inklusive Antragsrecht nur mit zwei Anwälten möglich
In Deutschland kann ein Rechtsanwalt die Interessen von nur einer Partei vertreten. Für eine Ehescheidung benötigt jeder Ehepartner seine eigene anwaltliche Vertretung. Einzige Ausnahme ist die einvernehmliche Ehescheidung. Ein Rechtsanwalt kann beide Ehepartner vertreten, wobei nur einer von ihnen vor Gericht antragsberechtigt ist. Der andere kann keine eigenen Anträge, Anregungen oder dergleichen vorbringen; er muss, bildlich gesprochen, zu allem Ja und Amen sagen. Ob ein solcher gemeinsamer Rechtsanwalt sinnvoll ist, sollte im Vorhinein mit dem Fachanwalt für Familienrecht geklärt werden - zu finden beispielsweise über www.fachanwalt.de
• Sorgerecht nach Scheidung
Ehescheidung und Sorgerecht sind in Deutschland Zweierlei; das eine ist unabhängig vom anderen. Stellt keiner der Elternteile nach der Scheidung einen Antrag auf Sorgerechtsübertragung, dann bleibt es bei beiden gemeinsam, also unverändert bestehen. Wird das Sorgerecht hingegen von einem oder von beiden Elternteilen beantragt, entscheidet das Familiengericht darüber. Dabei steht ausschließlich das Kindeswohl im Vordergrund
• Trennungszeit ein oder drei Jahre
Nach geltendem Recht & Gesetz müssen die Ehepartner mindestens ein Jahr lang getrennt gelebt haben, um sich anschließend einvernehmlich scheiden lassen zu können. Die Ehedauer ist dafür nicht ausschlaggebend. Auch für die nur einmonatige Ehe gilt das einjährige Trennungsjahr; allerdings nur für den Fall, dass das Einvernehmen über die Ehescheidung von beiden Partnern gewünscht und dem Familiengericht gegenüber so erklärt worden ist. Ohne dieses Einvernehmen ist eine Trennungszeit von mindestens drei Jahren erforderlich
• Ehe nicht annullieren, sondern aufheben
Nach deutschem Recht kann die einmal standesamtlich geschlossene Ehe nicht annulliert, wohl aber aufgehoben werden. Das amtliche Annullieren ist gleichbedeutend mit der Ungültigkeit oder mit einem Nichtigkeitserklären. Das geht nicht. Synonyme für Aufhebung sind Auflösen, Außerkraftsetzen oder Ungültigkeitserklärung. Häufige Gründe zur Aufhebung der Eheschließung sind Geschwister als Ehepartner, die mangelnde Volljährigkeit, oder wenn Drohung beziehungsweise Täuschung zur Eheschließung geführt haben. Natürlich werden auch Scheinehen aufgehoben. Das sind allesamt Situationen, in denen der Fachanwalt für Familienrecht weiterhelfen kann
• Nachehelicher Unterhalt immer als Einzelfallentscheidung
Grundsätzlich gilt, dass durch die Ehescheidung keine ehebedingten finanziellen Nachteile entstehen dürfen. Das kann sowohl kurzfristig als auch langfristig der Fall sein, oder auch eben nicht. Nach aktueller BGH-Rechtsprechung ist der nacheheliche Unterhaltsanspruch zeitlich nicht begrenzt. Die einzige Ausnahme, und auch hier mit Entscheidung im Einzelfall, ist eine sehr kurze Ehezeit. Gefragt sind Knowhow sowie Erfahrung des Fachanwalts für Familienrecht, der für seinen Mandanten vor Gericht, wie es genannt wird, das Beste rausholt
Als Fazit lässt sich festhalten, dass auf den Beistand des Fachanwalts für Familienrecht weder verzichtet werden kann noch sollte.
Autor:WMS aus Mariendorf |
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