Totensonntag – Zeit des Erinnerns
HAHN Bestattungen unterstützt Gedenkfeier am 26. November
Allerheiligen, Allerseelen, Volkstrauertag, Ewigkeitssonntag – im November werden, alten Traditionen folgend, Gräber und Gedenkstätten geschmückt. Es ist die Zeit in der Angehörige ihrer Verstorbenen gedenken.
„In unserer Region ist vor allem der Totensonntag ein wichtiges Datum, an dem die Erinnerung an die Verstorbenen mit persönlichen Ritualen gepflegt wird. In den Gedenkfeiern in Gotteshäusern und auf Friedhöfen wird ganz bewusst der Menschen gedacht, mit denen wir im Leben eng verbunden waren. Auch für uns als Berlins ältestes familiengeführtes Bestattungsunternehmen hat der Tag eine besondere Symbolkraft“, so Editha Hahn-Fink.
Auf dem Heidefriedhof
Daher wird HAHN Bestattungen auch in diesem Jahr wieder die Gedenkfeier zum Totensonntag am 26. November, 11 Uhr auf dem Heidefriedhof in Mariendorf, Reißeckstraße 14, gemeinsam mit der Trauergruppe des Kirchenkreises Tempelhof-Schöneberg gestalten. Die traditionelle Gedenkfeier erfolgt mit musikalischer Umrahmung. „Gerade in unserem hektischen Alltag ist es wichtig, Zeit für die Erinnerung zu finden. Der kommende Totensonntag bietet eine ideale Gelegenheit. Denn geliebte Menschen, denen wir im Leben nahe waren, bleiben auch im Tod unvergessen“, sagt Robert Hahn.
Ende des Kirchenjahrs
Der Totensonntag – oft auch als Ewigkeitssonntag bezeichnet – wird in der evangelischen Kirche stets am letzten Sonntag im Kirchenjahr, also dem Sonntag vor dem 1. Advent begangen. Häufig werden an diesem Tag in den Gottesdiensten die Namen der Verstorbenen des vergangenen Jahres vorgelesen. Im Gegensatz zur katholischen Kirche, die ihre Verstorbenen seit jeher am 2. November mit Allerseelen betrauert, beschränkte sich der evangelische Glaube lange Zeit darauf, die Toten loszulassen und sich auf das Leben zu konzentrieren. Der Reformator Martin Luther, der 1517 vor Allerseelen die Thesen wider den Ablasshandel der katholischen Kirche in Wittenberg anschlug, lehnte den katholischen Seelenkult ab. Erst am 17. November 1816 bestimmte König Friedrich Wilhelm III. von Preußen für die evangelische Kirche in allen preußischen Gebieten den Sonntag vor dem 1. Advent zum „allgemeinen Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“. Weitere evangelische Landeskirchen folgten recht schnell dem preußischen Beispiel.
Informationen im Internet unter <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.hahn-bestattungen.de">www.hahn-bestattungen.de</a>
Autor:HAHN Bestattungen GmbH & Co. KG aus Mariendorf |
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