Baugenehmigung für Drogeriemarkt in der Hildburghauser Straße erteilt
Mitte Januar berichtete die Berliner Woche über die seit Jahren leerstehenden Gewerberäume an der Hildburghauser Straße 29. Nun sieht es so aus, als könnte endlich ein Fortschritt vermeldet werden.
Das Stadtentwicklungsamt hat der Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen inzwischen die nötige Baugenehmigung erteilt. Damit ist der erste Schritt gemacht auf dem Weg zu einem Drogeriemarkt, den sich die Anwohner wünschen und der von der Deutsche Wohnen noch für dieses Jahr zugesichert wurde.
Allerdings sind dafür noch weitere Hindernisse zu überwinden. „Ein Baubeginn ist erst zulässig, wenn auch die Standsicherheit durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen ist“, antwortete Baustadtrat Jörn Oltmann auf eine mündliche Anfrage von Elisabeth Wissel (Die Linke) in der BVV. Dafür müsste die Deutsche Wohnen beispielsweise einen Teil- oder Gesamt-Prüfbericht eines Prüfingenieurs vorlegen. Dies sei jedoch noch nicht geschehen, ergab eine Nachfrage im Stadtentwicklungsamt. Eine solche aufschiebende Bedingung sei laut Jörn Oltmann jedoch üblich und in der Bauverfahrensverordnung vorgeschrieben. „In aller Regel wird dieser Nachweis mit der Anzeige des Baubeginns eingereicht“, teilte er mit.
Die Baugenehmigung konnte erteilt werden, weil der ebenfalls lange Zeit fehlende Prüfbericht zum Brandschutz mittlerweile eingegangen ist.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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