"Es sind alle Weichen gestellt, um mit dem Bau des Schultheiss-Quartiers im April/Mai beginnen zu können", ließ Bauherr Harald G. Huth von High Gain House Investments (HGHI) vermelden. Gegenüber der Immobilien-Zeitung sagte Huths Berliner Anwalt Mathias Hellriegel, der gekippte Bebauungsplan habe keinerlei Einfluss auf das Bauvorhaben. Der bestehende Bauvorbescheid und die erteilte Baugenehmigung reichten aus, um das Projekt zu realisieren.
Für 200 Millionen Euro sollen ein Einkaufszentrum mit 110 Geschäften auf 30.000 Quadratmeter Verkaufsfläche, ein Hotel mit 300 Zimmern sowie Büros und Dienstleister auf 15.000 Quadratmetern errichtet werden. 60 Prozent der Fläche seien laut HGHI bereits vermietet. Ankermieter sind Media Markt und Kaufland. Die Eröffnung ist für spätestens Frühjahr 2017 geplant. In der Verhandlung Mitte Dezember hatte das OVG den beiden Klägern Recht gegeben. Ein Anwohner aus der Lübecker Straße befürchtet unter anderem die Verschattung seines Grundstücks. Ein HGHI-Konkurrent, der direkt hinter dem Schultheiss-Areal bauen will, sieht das bezirkliche Einzelhandelskonzept missachtet.
"Was ist das für eine Verwaltung, die in Kenntnis des Gerichtstermins einen Tag vorher die Genehmigung ausspricht?", fragt man sich bei der Stadtteilvertretung Turmstraße, die dem Projekt kritisch gegenübersteht. Das Stadtentwicklungsamt habe den "Stadtentwicklungsplan Zentren 3" des Senats missachtet, lautet ein weiterer Vorwurf. Der Plan reguliert die Ansiedlung und die Größe von Einkaufszentren.
"Wir müssen die schriftliche Begründung des Urteils abwarten und sehen, welche Auswirkungen der gekippte Bebauungsplan auf die Baugenehmigung hat", sagt der Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses, Frank Bertermann (Bündnis 90/Die Grünen). Mignon Gräsle von der Stadtteilvertretung Turmstraße hofft, dass das klagende Konkurrenzunternehmen nicht locker lässt: "Sie haben Geld. Sie haben gute Anwälte."
Karen Noetzel / KEN
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