Mieter vor Verdrängung schützen
Bezirksamt macht für Wohnungen in der Waldenserstraße vom Vorkaufsrecht Gebrauch
Das Bezirksamt übt im Milieuschutzgebiet „Waldstraße“ sein Vorkaufsrecht aus. So sollen 55 Wohnungen an der Waldenserstraße 9 geschützt werden. Das Grundstück drohte samt Wohnhaus an einen schwedischen Immobilieninvestor verkauft zu werden. Der älteste Mieter wohnt dort seit 1940.
Laut Bezirksamt war die Ausübung des Vorkaufsrechts nötig, da der Käufer des Grundstücks nicht bereit gewesen sei, die Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen. Die besagt, dass ein Kaufinteressent die Immobilie nur erwerben darf, wenn er sich bestimmten Vorgaben unterwirft. So sollen Mieter vor Verdrängung geschützt werden. Nach dem Kauf seitens der öffentlichen Hand soll das Mietshaus in den Bestand der Degewo übergehen.
„Solange Wohnhäuser auch nach dem Wert beurteilt werden, der sich aus der Umwandlung in Eigentumswohnungen ergibt, bleibt die Gefahr der Verdrängung der angestammten Bevölkerung real“, sagt Vizebürgermeister Ephraim Gothe (SPD). Und er setzt nach: „Wer in Milieuschutzgebieten ein Haus erwirbt und ablehnt, zum Schutz der Mieter eine Abwendungsvereinbarung abzuschließen, muss damit rechnen, dass die Stadt in den Kaufvertrag eintritt.“
Jubel bei den Mietern
Riesig ist der Jubel bei den Mietern. „Viele Bewohner können nun endlich wieder sorgenfrei durchschlafen“, sagt Marco Jahn von der Mieterinitiative „Waldenser9“. Jahn mahnt aber auch an: „Wenn das Vorkaufsrecht künftig nicht nur in Einzelfällen ausgeübt werden soll, muss Berlin mehr Mittel bereitstellen und die Bezirke noch stärker unterstützen.“ In Prenzlauer Berg beispielsweise droht Mietern aus dem Nordischen Viertel das gleiche Schicksal, weshalb sie das Bezirksamt Pankow aufgefordert haben, sein Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen. Die SPD Mitte begrüßt die Entscheidung des Bezirksamtes zur Waldenserstraße ebenfalls. „Bedauerlicherweise konnte das Vorkaufsrecht in der Koloniestraße 13, Osloer Straße 93 und 93A aber nicht ausgeübt werden." Dort seien die Lösungen am Verkäufer gescheitert.
Laut Gothe ging dem Grundstücksverkäufer der Bescheid zum Vorkaufsrecht in der Waldenserstraße fristgerecht zu. Dagegen ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Der Bescheid wird sonst rechtskräftig und die Degewo schließt den Kaufvertrag ab.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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