Platz tut not
Für einen Neubau an der Heinrich-von-Stephan-Schule muss das Planungsrecht geändert werden

Lageplan der Gebäude für das Bildungszentrum Neues Ufer. Jetzt wird ein Bebauungsplan erstellt. | Foto: BA Mitte/Stadtlandprojekte und palowski-architektur/ Repro: KEN
  • Lageplan der Gebäude für das Bildungszentrum Neues Ufer. Jetzt wird ein Bebauungsplan erstellt.
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Der Bezirk Mitte braucht mehr Schulplätze. Geplant ist deshalb ein Schulneubau für die Heinrich-von-Stephan-Schule.

An der Gemeinschaftsschule am Neuen Ufer wächst die Zahl der Grund- und Oberstufenschüler besonders rasch. Deshalb wurde bereits 2017 ein sogenannter Modularer Ergänzungsbau (MEB) mit einer Grundfläche von 558 Quadratmetern für Klassenzimmer auf dem Schulgelände errichtet. Aber von Anfang an war allen Beteiligten klar: Der MEB behebt nur kurzfristig die Kapazitätsengpässe. Jetzt wird also ein weiteres „richtiges“ Schulgebäude in Angriff genommen. Als Areal für den Neubau ist das Flurstück an der Kaiserin-Augusta-Allee 100 und am Neuen Ufer 2 ausgesucht worden.

Der Bezirk hat am Schulstandort im Moabiter Westen noch mehr vor. Er soll langfristig zum „Bildungszentrum Neues Ufer“ entwickelt werden. Es soll auf einem 1,23 Hektar großen Grundstück des Landes Berlin neben dem Schulneubau mit einer Grundfläche von zirka 1152 Quadratmetern eine Sporthalle und eine Jugendfreizeiteinrichtung umfassen. Die ansässige Freizeiteinrichtung für Jugendliche, „Schlupfwinkel“, hat ebenfalls Bedarf an mehr Raum.

Bebauungsplan notwendig

Für das geplante Bildungszentrum haben die bezirklichen Fachbereiche Schule, Sport und Facility Management sowie Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit vorab die Erstellung eines Standortentwicklungskonzepts in Auftrag gegeben. Es wurde von den Büros „Stadtlandprojekte“ und „palowski-architektur“ erarbeitet.

In einem ersten Schritt hin zur Verwirklichung der Bildungszentrumspläne hat das Bezirksamt Mitte die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen. Dieser ist notwendig, weil das geltende Planungsrecht (B-Plan II-39 von 1962) auf dem Gelände einen Pausenhof, einen Schulgarten, einen Kinderspielplatz und eine öffentliche Verkehrsfläche vorsieht und eben kein Schulgebäude, keine Sporthalle und keine Jugendfreizeiteinrichtung. Für die veränderten Bedürfnisse müssten die innerstädtischen Bauflächen zurückgewonnen werden, so Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD).

Autor:

Karen Noetzel aus Schöneberg

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