Kieze um die Birken- und Waldstraße werden jetzt Milieuschutzgebiete
Moabit. Die Wohngebiete um die Birken- und Waldstraße werden zu Milieuschutzgebieten erklärt. Das hat die Bezirksverordnetenversammlung gegen die Stimmen der CDU beschlossen. Einen entsprechenden Antrag hatte Rot-Grün in das Gremium eingebracht.
Der Immobilienmarkt in der Stadt verändert sich, auch weil immer mehr Menschen zuziehen und der Wohnungsbau nicht hinterherkommt. Einer Gentrifizierung, die Wohngebiete mit der berühmten sozialen „Berliner Mischung“ bedrohen, tritt das Land Berlin mit städtebaulichen Regulierungsinstrumenten entgegen. Dazu gehört die sogenannte Erhaltungsverordnung.
Der Bezirk Mitte hat neben Kiezen im Wedding zwei Wohngebiete in Moabit ausgemacht, die nach Expertenmeinung als „Verdachtsgebiete“ gelten. Um die Birken- und die Waldstraße wachse der Aufwertungs- und Verdrängungsdruck zusehends, heißt es in einem Gutachten. Die beiden Kieze werden daher Milieuschutzgebiete.
Viele Verbote für Bauherren
Für Immobilienbesitzer und Bauherren hat das Konsequenzen. Der Abriss von ganzen Häusern oder Hausteilen ist untersagt, ebenso die Umwandlung von Wohnungen in Gewerberäume. Verboten ist es, in Wohnungen Wände einzureißen, um größere Zimmer zu schaffen. Ebenfalls verboten ist das Zusammenlegen von Wohnungen.
Was „besonders hochwertig“ an der Ausstattung einer Wohnung oder eines Gebäudes und damit verdächtig ist, Mietpreise in die Höhe zu treiben, wird ebenso genau definiert. Dazu gehören Gegensprechanlagen mit Videoüberwachung, Einbauküchen, Kamine, Panoramafenster, Fußbodenheizungen, „repräsentative Eingangsbereiche und Treppenhäuser“.
Luxus ist es künftig, ein zweites Badezimmer oder eine zweite Dusche einzubauen. Ein zweites Klo ist auch nur dann erlaubt, wenn die Wohnung nicht über vier und mehr Zimmer verfügt und die Zahl der Zimmer durch den WC-Einbau nicht verringert wird.
Tabu sind unter anderem der Anbau von „Erstbalkonen“ mit mehr als vier Quadratmetern oder von besonders kostspieligen Ausführungen solcher Balkone, dazu Loggien, Terrassen und Wintergärten, teure Aufzüge und Fassadengleiter.
Eine Wärmedämmung ist nur möglich, wenn sie nicht die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) überschreitet. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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