Klage kippt den Bebauungsplan für das Schulheiss-Gelände
Der Bebauungsplan VE 1-43 ist in vollem Umfang unwirksam. Der zweite Senat des Gerichts gab vor Weihnachten einem Kläger aus der Lübecker Straße in allen Punkten recht. Die Einwände des Anwohners erfolgten in Form einer Normenkontrollklage. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Rechtsnormen des Bebauungsplans auf seine Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft und festgestellt, dass baurechtlich Mängel vorliegen.
Es ist die zweite schlechte Nachricht für den Berliner Unternehmer Harald G. Huth innerhalb von wenigen Tagen. Am 9. Dezember wurde gegen seinen Geschäftspartner, den Bauherrn des Einkaufszentrums "Mall of Berlin" am Leipziger Platz, Klage wegen Insolvenzverschleppung eingereicht. Am 18. Dezember fällte das Oberverwaltungsgericht sein Urteil in Sachen Schultheiss-Quartier. Das Gelände der ehemaligen Brauerei an der Turm- und Stromstraße will Investor Huth und seine High Gain House Investments GmbH (HGHI) mit einem Einkaufs- und Dienstleistungszentrum bebauen. 30 000 Quadratmeter für den Einzelhandel, 120 Geschäfte, 500 Parkplätze und 300 Hotelzimmer sind geplant. Harald G. Huth spricht von einem "modernen, urbanen und einzigartigen Mix aus Shopping, Gastronomie, Entertainment und Hotel, welches sich perfekt in das Stadtbild Berlins eingliedert".
Nach dem aktuellen Urteil herrscht erst einmal Ratlosigkeit. "Was das genau bedeutet, werden wir wohl noch erfahren", sagt die Sprecherin der Stadtteilvertretung Turmstraße, Mignon Gräsle. Die Stadtteilvertretung befürchtet eine grundlegende Veränderung des Kiezes durch das neue große Einkaufszentrum.
Welche Konsequenzen wohl der Investor jetzt ziehen werde, fragt man sich auch bei Silberahorn Plus. Die Bürgerinitiative hatte der HGHI bereits vor einem Jahr vorgeschlagen, "anstelle eines 08/15-Einkaufszentrums ein Projekt zu verwirklichen, das die Qualitäten des Schultheiss-Grundstücks nicht nur für Shopping nutzt und die wunderbaren Bäume des ehemaligen Biergartens erhält". Einen Aufschub erfahren nun auch die Mieter auf dem Brauereigelände. Sie müssen es erst verlassen, wenn gebaut wird. Das kann noch dauern.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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