Neues aus Absurdistan
Mieter der Calvinstraße 21 erstreiten vor Gericht Aufzugreparatur, trotzdem geschieht nichts
Calvinstraße 21 und kein Ende: Im neuesten Kapitel von Absurdistan lässt die Reparatur des Aufzugs im Haus auf sich warten. Der Fahrstuhl ist seit 4. August vergangenen Jahres außer Betrieb.
Die Calvinstraße 21 ist weitestgehend entmietet worden. Von den ursprünglich 15 Mietparteien sind nur noch drei dort wohnhaft. Der Aufzug, der vom Hochparterre bis zum vierten Obergeschoss fährt und dessen Nutzung in den Mietverträgen geregelt ist, steht seit Anfang August 2019 still.
Das ist ein besonders misslicher Umstand für ein Ehepaar im dritten Obergeschoss. Denn ein Partner ist zu 100 Prozent schwerbehindert und ist auf den Fahrstuhl angewiesen. Nur drei Tage, nachdem der Aufzug den Geist aufgegeben hatte, meldete das Ehepaar der Hausverwaltung die Havarie und setzte bis zum 9. August des Jahres eine Frist für die Reparatur. Der Aufzug war nicht zum ersten Mal ausgefallen.
Doch nichts tat sich. Auch die Aufforderung zur Instandsetzung seitens des vom Ehepaar bevollmächtigten Berliner Mietervereins verhallte ungehört. Schließlich teilte die Hausverwaltung dem Mieterverein mit, die Reparatur unterbleibe, weil angeblich „Sabotage“ vorliege. Mutwillig seien Schrauben gelöst und so das Schleppkabel irreparabel zerstört worden. Vermutlich seien die Mieter hierfür verantwortlich. Diese sind sich jedoch sicher, dass die unterbliebene Reparatur des Fahrstuhls nichts weiter als eine Schikane sei, weil sie sich seit Jahren gegen die Modernisierung des Hauses wehren.
Eigentümer legt Widerspruch ein
Das Ehepaar zog vor Gericht und bekam Recht. Das Amtsgericht Mitte verurteilte den Hauseigentümer, eine GmbH aus dem oberschwäbischen Biberach, Mitte November 2019, den Aufzug zu reparieren. Darüber hinaus, so beschied die Vorsitzende Richterin, dürfen die betroffenen Mieter ihre Miete um bis zu 15 Prozent mindern.
Doch bis heute ist der Aufzug in der Calvinstraße 21 nicht repariert. Die Biberacher haben Widerspruch gegen das Amtsgerichtsurteil eingelegt. Die Sache wird vor dem Landgericht Berlin weiterverhandelt. Eine zweite Familie aus dem Haus hat ebenfalls wegen des defekten Aufzugs geklagt. Bald ist die Verhandlung vor dem Amtsgericht.
„Es kann weiter ausdrücklich bestritten werden, dass auf Seiten der Beklagten überhaupt der ernsthafte Wille besteht, den Fahrstuhl reparieren zu lassen, so der Anwalt des Ehepaares. Für die Erteilung eines einfachen Reparaturauftrages müssten doch keine „Verhandlungen“ geführt werden. „Unredliche Beweggründe sind ausschlaggebend.“
Ersatzvornahme angedroht
Bezirksverordnetenvorsteher Frank Bertermann (Grüne), der den Fall schon lange begleitet, hat Mitte Januar beim Bezirksamt nachgehakt, weil sich seit der Anordnung der bezirklichen Bauaufsicht vom 31. Oktober 2019, den „Mangel“ zu beseitigen, nichts getan hat. Der Anordnung hat der Eigentümer am 14. November widersprochen, was aufschiebende Wirkung hat. Begründet wurde der Widerspruch inzwischen damit, dass die beauftragte Aufzugsfirma sich nicht wieder gemeldet habe und andere Aufzugs- und Wartungsfirmen sich nicht an ein „Fremdobjekt“ wagten.
Das Bezirksamt droht dem Hauseigentümer nun eine Ersatzvornahme an. Das heißt, der Bezirk lässt den Aufzug auf Kosten des Eigentümers reparieren. Aber auch dagegen kann das Biberacher Unternehmen klagen.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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