Disziplinarverfahren gegen Mittes Bürgermeister eingeleitet
Moabit. Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), hat gegen Mittes Bürgermeister, Stephan von Dassel (Bündnis 90/Grüne), ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Der Vorwurf lautet: Dassel hat gegen Haushaltsrecht verstoßen. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem ehemaligen Obdachlosenwohnheim „Gästehaus Moabit“ in der Berlichingenstraße 12. Der Eigentümer hatte der Betreiberfirma 2015 gekündigt, die Männer aber blieben.
In fünf Fällen soll Stephan von Dassel regelwidrig gehandelt haben. Er soll den Auftrag für Müllabfuhr, Strom- und Wasserlieferungen erteilt haben. Er soll dem Hauseigentümer das Angebot gemacht haben, die Miete komplett an ihn zu überweisen – das ist von Bezirksseite nur an einen Sozialhilfeträger möglich, und eine Anwaltskanzlei mit der Rechtsvertretung der wohnungslosen Männer beauftragt haben. Stephan von Dassel wird zudem vorgeworfen, einen der Wohnungslosen beauftragt zu haben, Hausmeisterdienste zu versehen, ohne den Mann bei der Sozialversicherung anzumelden. Und schließlich soll er die Männer animiert haben, in dem Haus zu bleiben.
„Im Zusammenhang mit der Wohnungslosenunterkunft Berlichingenstraße 12 erfolgten alle Zahlungen ausschließlich zu meinen Lasten aus eigenen privaten Mitteln“, lässt Stephan von Dassel die Öffentlichkeit wissen. Weiter wird er sich nicht äußern.
„Wenn keiner zahlt, zahlt Steffi selbst“, verteidigt ein Insider Stephan von Dassel. Tausende Euro soll er privat bezahlt haben, auch schon mal für eine Küche für seine Mitarbeiter im Büro. Die Grünen-Fraktion in der BVV Mitte hält das Verfahren politisch für unangemessen, so ihr Sprecher für Wirtschaft, Ordnung und Soziales, Taylan Kurt. Im Gegenteil gebühre Stephan von Dassel Respekt und Anerkennung für sein Engagement für die obdachlosen Menschen aus der Berlichingenstraße.
Es ist doppelt bitter für Mittes Bürgermeister: Es droht ihm nicht nur eine Geldbuße, auch sein Einsatz für die Obdachlosen war umsonst. Das Landgericht hat am 4. Juli der Räumungsklage des Hauseigentümers stattgegeben. Der ehemalige Betreiber des „Gästehauses Moabit“ muss die Immobilie geräumt übergeben. Die Entscheidung des Landgerichts wirke „wie ein Brandbeschleuniger in einem immer profitorientierteren Wohnungsmarkt in Moabit“, kritisiert Taylan Kurt. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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