Mieter wollen gekauft werden
Bewohner der Rathenower Straße 23 fordern vom Bezirk Vorkaufsrecht für ihr Wohnhaus auszuüben

Wohnen ist in Berlin zu einem Politikum geworden. | Foto: KEN
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Die Mieter in der Rathenower Straße 23 sind alarmiert; und das seit Ende 2014. In den zurückliegenden fünf Jahren gab es Ausbaupläne für das Dachgeschoss. Jetzt ist das Wohnhaus im Milieuschutzgebiet abermals verkauft worden. Die Bewohner verlangen vom Bezirk, sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen.

Die Investoren aus Hamburg und München, die das Haus Ende 2014 erworben hatten, planten, das Dachgeschoss auszubauen. Aus dem Fachbereich von Stadtentwicklungsstadtrat Ephraim Gothe (SPD) heißt es dazu, durch den Ausbau sollten ungenehmigte, unbewohnte und aufgrund ihrer Höhe unbewohnbare Wohnungen zu einem heutigen Wohnstandard mit drei Wohnungen ausgebaut und legalisiert werden.

„Gegen dieses Vorhaben bestehen städtebaulich und planungsrechtlich keine Bedenken“, so Bezirksamtssprecher Christian Zielke. Das Projekt wurde genehmigt. Anders verhielt es sich mit der beantragten Aufzugsanlage. Sie war genehmigungspflichtig. Der Bezirk gab Ende 2018 grünes Licht unter der Auflage, dass die Bestandsmieten nicht überschritten werden dürfen. Seit 1. Februar ist in sozialen Erhaltungsgebieten in Mitte der Ein- oder Anbau von Aufzüge nicht mehr erlaubt.

Mieter in vierter Generation

Anfang August erfuhren die Mieter der „R23“, dass ihr Haus erneut verkauft sei. Der Bezirk hat ein Vorkaufsrecht. Der neue Eigentümer hat noch keine sogenannte Abwendungsvereinbarung unterschrieben, mit der Mieter für ein paar Jahre vor Verdrängung geschützt werden können.

Die Mieter in der Rathenower Straße 23 haben einen eher schmalen Geldbeutel. Viele leben seit 60 Jahren in dem Haus. Eine Familie wohnt schon in vierter Generation, seit 101 Jahren, dort. Viele Mieter sind hochbetagt oder krank und müssen gepflegt werden. Ein Umzug ist ihnen nicht zuzumuten.

Die Auskunft aus dem Bezirksamt Mitte, ob denn nun für die Rathenower Straße 23 bis zum Ablauf der Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts dieses wahrgenommen wird, bleibt vage. Das Bezirksamt ziehe es „grundsätzlich in Erwägung, für solche Immobilien das Vorkaufsrecht zugunsten Dritter auszuüben“, verlautbart Sprecher Zielke. So das Vorkaufsrecht nicht von vorneherein ausgeschlossen ist und die jeweilige Immobilie die Richtlinien zur Ausübung des Vorkaufsrechts überwiegend erfüllt. Der Bezirk Mitte fragt vor der Ausübung des Vorkaufsrechts immer dieselben zwei städtischen Wohnungsbaugesellschaften, ob sie zum Kauf gewillt sind. Diese haben bis Redaktionsschluss noch kein Votum abgegeben.

Der Verein „für eine Billige Prachtstraße – Lehrter Straße“ und die Initiative „Wem gehört Moabit“ unterstützen die Mieter der „R23“. Am 24. August malten sie Transparente und organisierten einen kleinen Infostand vor dem Haus.

Susanne Torka vom B-Laden des Vereins „für eine Billige Prachtstraße“ hat mitgeteilt, dass Kontakt zu Stiftungen gesucht würden, die den Kauf der Immobilie durch die öffentliche Hand mitfinanzierten. Gesucht würden ebenso Architekten. Sie sollen den Instandsetzungsbedarf beurteilen. „Hier haben in der Vergangenheit, zum Beispiel bei der Waldstraße 37, zu hohe Schätzungen von Wohnungsbaugesellschaften zur Ablehnung des Vorkaufs geführt“, so Torka.

Autor:

Karen Noetzel aus Schöneberg

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