Die Auseinandersetzung um das ehemalige Männerwohnheim spitzt sich weiter zu
Moabit. Die Situation in der Berlichingenstraße 12 spitzt sich zu. Die Eigentümer haben den Bewohner das Wasser abgestellt.
Das soll nach Berichten der im ehemaligen Männerwohnheim untergebrachten Wohnungslosen und ihrer Unterstützer des Bündnisses „Zwangsräumung verhindern“ in den Morgenstunden des 29. Juni geschehen sein. Die Bewohner haben wiederholt eine Räumungsfrist verstreichen lassen. Die Auseinandersetzung gehe jetzt in eine neue Runde, heißt es beim Bündnis. Die Aktion sei die erste „Reaktion“ der Eigentümer überhaupt. Einen Kontakt zwischen Eigentümern und Bewohnern, aber auch zum Bezirksamt Mitte und Sozialstadtrat Stephan von Dassel (Bündnis 90/Die Grünen) gibt es bis heute nicht.
Die Hausverwaltung der Berlichingenstraße 12, die Berolina Grundbesitz GmbH, hatte der Betreiberin des „Gästehauses Moabit“ gekündigt. Die dort lebenden Männer sollten zum 31. Januar ausziehen. Ein neuer Pachtvertrag mit einem Berliner Unternehmen, das dort Flüchtlinge unterbringen wollte, scheiterte. Die Wohnungslosen „verwalten“ das Haus seit 1. Februar nun selbst. Vom Bezirksamt und von Bürgermeister Christian Hanke (SPD) fühlen sich die Männer in der Berlichingenstraße 12 im Stich gelassen. „Die wollten nicht mal die Betriebskosten zahlen.“
Der Bürgermeister weist die Kritik zurück. „Die Situation der Menschen in der Berlichingenstraße ist sehr frustrierend und das Verhalten des Vermieters nicht akzeptabel“, sagt Hanke. Das Bezirksamt müsse den Bewohnern helfen, aber im Rahmen seiner Möglichkeiten und nach Recht und Gesetz. Das Sozialamt könne nicht als Betreiber der Einrichtung auftreten und etwa die Müllabfuhr bezahlen oder sonstige Kosten übernehmen, betonte Hanke. „Ich halte es für fahrlässig, den Bewohnern Versprechungen und Hoffnungen zu machen, die in der Realität nicht umzusetzen sind.“
Führende Mitarbeiter des Sozialamts Mitte hielten die Vorgehensweise ihres Chefs Stephan von Dassel augenscheinlich für rechtswidrig und leiteten ein Widerspruchsverfahren ein. In der Folge wurde der grüne Stadtrat dienstrechtlich aufgefordert, künftig rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. KEN
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