Eigentümer kündigt therapeutischem Wohnverbund für Frauen die Räume
Das Landgericht Berlin gab dem Hauseigentümer recht und bestätigte in seinem Urteil vom 29. Januar dessen Räumungsklage. "Wir müssen bis Ende März raus", sagt Prowo-Pressesprecher Stefan Lutz. Bisher wurde kein anderer Standort für den Wohnverbund gefunden. "Es ist Schicht im Schacht", so Lutz. "Wir werden die Einrichtung schließen müssen." Allerdings werde der Rechtsanwalt des Vereins noch die Berufungsmöglichkeiten gegen das Urteil prüfen.
Prowo betreut in der Stephanstraße 52 suchtkranke Frauen mit psychischen Problemen. Im Sommer 2014 hatte der neue Hauseigentümer die Räume zum Jahresende gekündigt. Es liege gar kein Vertrag über Wohnraum, sondern ein jederzeit kündbarer Gewerbemietvertrag vor, argumentierte er. Eine Gesellschaft könne einen Wohnungsmietvertrag gar nicht abschließen. Eine Räumungsklage folgte. Dagegen hatte sich Prowo gerichtlich gewehrt.
"Durch die Kündigung sind die in der ,Zwiebel betreuten Frauen akut von Wohnungslosigkeit bedroht", so Prowo-Geschäftsführer Helmut Elle. Schutzbedürftige Menschen dürften nicht verdrängt werden.
Rückhalt in der Politik
Von der Mietensteigerung und Verdrängung seien zunehmend auch gemeinnützige Träger betroffen, heißt es beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin. "Die Zwiebel" sei ein aktuelles Beispiel unter vielen. Viel Rückhalt im Kampf um den Standort erhielt Prowo auch von der Politik. Die Bezirksverordnetenversammlung hatte am 22. Januar einem Dringlichkeitsantrag der SPD zugestimmt und das Bezirksamt zu Vermittlungsgesprächen aufgefordert. "Wir appellieren an den Vermieter, sein soziales Herz sprechen zu lassen", so die SPD-Fraktionsvorsitzende Martina Matischok. Es ist anders gekommen. "Dieses Urteil öffnet Vermietern Tür und Tor, die Einrichtungen wie unsere loswerden wollen", kritisiert Stefan Lutz. Die Politiker müssen sich jetzt fragen lassen, wie sie die Stadt- und Kiezpolitik künftig gestalten wollen.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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