Es gilt ab dem 15. Dezember
Moabit. Der Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung wird erst dann rechtswirksam, wenn er im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wird. In den künftigen Milieuschutzgebieten Thomasiusstraße und Tiergarten-Süd hat man sich schon gefragt, wann das geschehen wird. Denn nicht selten haben Immobilieninvestoren noch rasch vorher vollendete Tatsachen zu ihren Gunsten geschaffen. Wie das Büro des Stadtentwicklungsstadtrats Ephraim Gothe (SPD) auf Anfrage der Berliner Woche mitteilt, ist die Veröffentlichung für die Milieuschutzgebiete Thomasiusstraße und Tiergarten-Süd für den 15. Dezember vorgesehen. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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