Fehlerhafter Bescheid
Moabit. Am 20. April erging vom Bezirksamt Mitte ein Bescheid an die Eigentümervertreter des Wohnhauses in der Spenerstraße 4-5. Laut diesem Bescheid fielen die leerstehenden Wohnungen nicht unter das Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Und das, obwohl die leerstehenden Wohnungen bis vor Kurzem noch bewohnt waren und gut die Hälfte der Wohnungen im Haus bewohnt sind. Mit diesem Bescheid war das Haus jedoch so gut wie zum Abriss freigegeben. Die BVV Mitte drängte Bürgerdienste-Stadträtin Sandra Obermeyer (für Die Linke), den Fall erneut prüfen zu lassen. Das Ergebnis: Der Bescheid aus dem April wurde Ende November aufgrund von Rechtsfehlern kassiert. Gleichzeitig hat das Bezirksamt eine Anordnung gegenüber dem Eigentümer erlassen, die leerstehenden Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt zurückzuführen. Obermeyer: „Es handelt sich um schützenswerten Wohnraum, der nicht ohne Genehmigung beseitigt oder leerstehen darf.“ KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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