Keiner will die Birkenstraße 30
Vorkauf gescheitert
Die Ausübung des Vorkaufsrechts für das Wohnhaus in der Birkenstraße 30 ist gescheitert. Das Vorkaufsrecht einer Kommune ist ein wichtiges Instrument im Rahmen des Milieuschutzes nach dem Baugesetzbuch. Weil Berliner Bezirke aber knapp bei Kasse sind, soll das Vorkaufsrecht zugunsten Dritter, also etwa landeseigener Wohnungsbaugesellschaften, Stiftungen, Genossenschaften oder weiterer möglicher Partner, ausgeübt werden.
Wenige Tage nach Bekanntwerden der neuesten Ergebnisse des Berlin Trends von Berliner Morgenpost und RBB-Abendschau, wonach 67 Prozent der Berliner Wohnungsmangel und steigende Mieten als größten Nachteil des Bevölkerungswachstums in der Stadt sehen, ist das Scheitern des Vorkaufs in Moabit eine schlechte Nachricht für den Kiez.
Die Grünen in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Mitte machen Stadtentwicklungsstadtrat Ephraim Gothe (SPD) für den erfolglosen Ausgang verantwortlich. Gothe habe einen Beschluss der BVV vom Februar 2017 ignoriert. Danach sollte vor Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt werden, um möglichst viele kaufwillige Wohnungsunternehmen zu ermitteln.
Das Bezirksamt beschloss dagegen im Dezember 2017, nur die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte und die Degewo an Vorkaufsverfahren in Mitte zu beteiligen. Keine der beiden landeseigenen Wohnungsunternehmen erklärte sich jedoch zum Kauf des Grundstücks in der Birkenstraße bereit. Die Gesellschaften nannten als Grund, ein Ankauf sei unwirtschaftlich.
In den Nachbarbezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg wird das Vorkaufsrecht durch die Bezirksämter erfolgreich ausgeübt. Friedrichshain-Kreuzberg führt Interessenbekundungen durch, um im Falle eines Vorkaufsverfahrens auf einen Pool interessierter Wohnungsunternehmen zurückgreifen zu können.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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