Vorkaufsrechts angewendet: Mieter in der Rathenower Straße vor Gentrifizierung sicher
Die Mieter eines Wohn- und Geschäftshauses in Moabit können sich freuen. Sie gehören zu den wenigen Privilegierten, die auf Dauer vor Gentrifizierung geschützt sind. Der Bezirk hat gemeinsam mit einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft erstmals von seinem Vorkaufsrecht in einem Milieuschutzgebiet Gebrauch gemacht.
Die Mieter der 15 Wohnungen sind sicher. Stadtentwicklungsstadtrat Ephraim Gothe (SPD) ist es gelungen, in Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) und den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Finanzen ein Vorkaufsrecht für das Wohn- und Geschäftshaus in der Rathenower Straße 50 auszuüben. Das Gebäude liegt in einem Milieuschutzgebiet. Ein Instrument der sogenannten sozialen Erhaltungsverordnung in solchen Gebieten ist das gesetzliche Vorkaufsrecht. Es wurde im Falle der Rathenower Straße 50 angewendet, weil der Käufer des Grundstücks „nicht von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, das Vorkaufsrecht durch Unterzeichnen einer Abwendungsvereinbarung abzuwenden“, erklärt Stadtrat Gothe. Das heißt, der Käufer wollte sich nicht auf die Vorgaben zu Sanierung und Modernisierung einlassen, die in einem Milieuschutzgebiet gelten.
Der Bezirk wolle die „Berliner Mischung der bunten Kieze“ erhalten, gerade in Mitte, „das besonders stark von der Gentrifizierung und gesellschaftlichen Umbrüchen betroffen“ sei, erklärt Ephraim Gothe. Katrin Lompscher (Linke) ist zufrieden mit dem erfolgreichen Ankauf des Hauses an der Rathenower Straße. „Die immer breitere Anwendung des Vorkaufsrechts ist gut und richtig“, sagt Berlins Bausenatorin. „Ich sichere deshalb auch weiterhin allen Bezirken Berlins meine Unterstützung zu bei der Anwendung dieses wichtigen Instruments für den Erhalt der sozialen Stadt.“
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.