Behörde lehnt alternative Standorte für den Ökomarkt ab
Die BVV wollte Sicherheit für den beliebten Markt und die dortigen Arbeitsplätze. Das Bezirksamt war aufgefordert worden, die Marktbetreiber bei der Suche nach einem nahen Ausweichstandort zu unterstützen - etwa auf dem Gehweg vor dem Rathaus Tiergarten oder auf dem Gehweg und den Parkplätzen auf der Westseite der Thusnelda-Allee. Eine Ausnahmegenehmigung sollte es möglich machen, dass der Ökomarkt etwas in den Ottopark hineinragen darf. Vom bisherigen Standort vor der Heilandskirche musste der Markt weichen. Ihr Gemäuer wird saniert. Die Arbeiten dauern mindestens zwei Jahre.
"Es gehört nicht zu den Aufgaben der Genehmigungsbehörde, nach Ersatzstandorten für nicht mehr nutzbare Flächen für Wochenmärkte zu suchen", sagt Baustadtrat Carsten Spallek (CDU). Anträge für Sondernutzungen würden geprüft und beschieden werden. Und diese sind im Fall des Ökomarkts an der Thusnelda-Allee abschlägig beschieden worden. Für die Westseite der Allee und den Gehweg lautete eine der Begründungen der Behörde: "Eine Belieferung aus dem Fließverkehr heraus - zum Beispiel für den Auf- und Abbau des Marktes - ist allein schon aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht statthaft. Aufbauten der Händlerstände auf dem Gehweg würden zu massiven Einschränkungen des Fußgängerverkehrs führen."
Ein Markt darf auch nicht in einem Park stattfinden. Das verbiete das Grünanlagengesetz, so Spallek. Das Gesetz sei nicht für eine "Vermarktung", sondern für Schutz und Pflege von Grünanlagen da. Damit das Straßen- und Grünflächenamt prüfen kann, ob der Ökomarkt vor dem Rathaus Tiergarten stattfinden kann, müssen die Betreiber einen Antrag stellen, der einen Lageplan aller Aufbauten beinhaltet. "Ein solcher Antrag liegt bisher nicht vor", so Carsten Spallek.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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