Erstmals Vorkaufsrecht ausgeübt
Bezirk und Genossenschaft sichern 16 Mietwohnungen in Moabit

Erleichterung bei allen Beteiligten: 16 Wohnungen und drei Gewerbeeinheiten in der Oldenburger Straße 3a, 3b sind gesichert. | Foto: BA Mitte
  • Erleichterung bei allen Beteiligten: 16 Wohnungen und drei Gewerbeeinheiten in der Oldenburger Straße 3a, 3b sind gesichert.
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  • hochgeladen von Manuela Frey

In Zusammenarbeit mit dem Erbbauverein Moabit (EVM) und den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Finanzen ist es dem Bezirksamt Mitte gelungen, das Vorkaufsrecht für das Wohn- und Geschäftshaus Oldenburger Straße 3a, 3b auszuüben.

Damit sind 16 Mietwohnungen und drei Gewerbeeinheiten gerettet. Die Ausübung des Vorkaufsrechts war erforderlich geworden, um die Ziele des sozialen Erhaltungsgebiets „Waldstraße“ zu sichern. Der Erwerber des Hauses war nicht bereit gewesen, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, die den Schutz der Mieter gewährleistet hätte. Der Bescheid zur Ausübung des Vorkaufsrechts wurde fristgerecht zugestellt, der Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich.

„Dies ist ein guter Tag für den Milieuschutz in Berlin. Neben den städtischen Wohnungsbaugesellschaften steht nun erstmals im Bezirk eine Genossenschaft für eine am Gemeinwohl orientierte Bewirtschaftung eines Wohnhauses zu Verfügung. Ich wünsche allen Mietern eine gute Zukunft in der Genossenschaft“, sagt Stadrat Ephraim Gothe (SPD), zuständig für Stadtentwicklung und Soziales. Mit dem vorkaufsberechtigtem EVM stehe ein Akteur zur Verfügung, der seit mehr als 100 Jahren für eine sichere und soziale Wohnrumversorgung in Berlin bekannt sei.

Bürgermeister Stephan von Dassel (Bündnis 90/Grüne) ist erleichtert: "In intensiven Gesprächen konnte sich das Bezirksamt von der Leistungsfähigkeit dieser schon seit 1904 bestehenden Genossenschaft überzeugen. Ich bedanke mich sehr herzlich bei der EVM, dass sie den Vorkauf für den Bezirk wahrnimmt."

In einem sozialen Erhaltungsgebiet, auch Milieuschutzgebiet genannt, können Eigentümer von Wohnhäusern nicht ohne Weiteres teure Modernisierungen oder die Verwandlung in Eigentumswohnungen vornehmen. Für bauliche Veränderungen ist eine Genehmigung des jeweiligen Bezirksamtes erforderlich. Sie kann versagt werden, wenn die Planungen nicht den Zielen des Erhaltungsgebiets entsprechen. Dies gilt nun auch für die Wohnungen und Gewerbeeinheiten in der Oldenburger Straße 3a, 3b, die im Milieuschutzgebiet „Waldstraße“ liegen. Im Bezirk Mitte sind aktuell zwölf soziale Erhaltungsgebiete festgesetzt.

Weitere Informationern hierzu im Internet: https://bwurl.de/15fp.

Autor:

Ulrike Martin aus Neukölln

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