Liste für Zweifelsfälle
Moabit. Das Geschäftsstraßenmanagement Turmstraße weist auf die Auslegungshilfe der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung für die Anwendung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung hin. Mit der Liste sollen Gewerbetreibende in Zweifelsfällen besser einschätzen können, ob sie ihr Geschäft noch für den Publikumsverkehr öffnen dürfen oder nicht. Die Auslegungshilfe kann online unter www.berlin.de/corona abgerufen werden. Das Verzeichnis wird fortlaufend aktualisiert. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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