Horst-Wessel-Lied im Unterricht war nicht strafbar
"Am 21. April habe ich die Nachricht erhalten. Da ist von unserer Schule eine Last abgefallen", erzählt Schulleiter Jürgen Vinzelberg. Das Emmy-Noether-Gymnasium, eine der angesehensten Oberschulen des Bezirks, stand zwei Wochen im Fokus der Presse. Das "Neue Deutschland" hatte behauptet, im Musikunterricht wäre das Horst-Wessel-Lied gesungen und dazu marschiert worden. Wie die Staatsanwaltschaft mittelt, gab es dazu keine Erkenntnisse, die Schüler hatten das Lied nur gesummt. Außerdem war der Unterricht im Sinn des Gesetzes keine öffentliche Veranstaltung. Das Strafgesetzbuch lässt ohnehin die Aufführung verbotener Lieder oder Filme aus der NS-Zeit zu Zwecken der Aufklärung und Bildung zu.
Ein Teil der Berliner Medien hatte sich der Argumentation des einstigen SED-Parteiblatts angeschlossen und reißerisch über den Vorfall berichtet. Damit gehen jetzt der Schulleiter, seine 70 Lehrer und 890 Schüler auf ihre eigene Weise um. "Wir haben im Deutschunterricht die Zeitungsberichte ausgewertet und dass mit den Richtlinien im Pressekodex verglichen", sagt Schulleiter Jürgen Vinzelberg.
Der Imageschaden, der der Schule durch die Anzeige eines nicht genannt werden wollenden Bezirksverordneten der Linken entstand, ist trotz Einstellung des Verfahrens nicht absehbar.
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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