Mindestlohn: An eventuellen Ausnahmen scheiden sich die Geister
Berlin. Dass der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro bundesweit kommt, steht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Ab 2015 soll er für all diejenigen Beschäftigten gelten, deren Löhne nicht per Tarifvertrag in einer Mindesthöhe geregelt sind. Ab 2017 auch für alle anderen Arbeitnehmer. Nun feilt die Bundesregierung an den Details und prüft mögliche Ausnahmeregelungen für Rentner, Studenten und Saisonarbeiter.Azubis und Praktikanten sind aber auf jeden Fall vom Mindestlohn...