Oberschöneweide. Der Wohnungsbau in den Ortsteilen boomt, freie Grundstücke dafür sind begehrt. Die Verdrängung von alteingesessenen Mietern ist eine durchaus ernst zu nehmende Gefahr.
Private Eigentümer bauen fast immer ohne Fördermittel und mit höheren Standards. Bei Umbauten einfacher Wohnungen sorgen Aufzüge, angebaute Balkone oder modernisierte Bäder für steigende Mieten.
Der Stadtrat für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt, Rainer Hölmer (SPD), hat das Stadtentwicklungsamt deshalb nun beauftragt, mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Finanzierung einer Voruntersuchung für Milieuschutz für Schöneweide abzustimmen. Denn eine solche empirische Untersuchung, die eine ausreichende Verdrängungsgefahr für die Bevölkerung feststellt, ist Voraussetzung für die soziale Erhaltungsverordnung.
„Der Verdrängungsdruck in Schöneweide nimmt stetig zu. Ich möchte daher klären, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, eine Milieuschutzsatzung zu erlassen”, erläutert der Stadtrat. Im Bezirkshaushalt stehen leider keine Mittel für eine entsprechende Voruntersuchung zur Verfügung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat nun signalisiert, dass noch vor Weihnachten über die unterstützende Finanzierung entschieden werden soll.
Mit dem Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung kann zwar nicht unmittelbar auf die Miethöhen eingewirkt werden, sie hat aber eine mittelbare Wirkung, da zum Beispiel höherwertige Ausstattungen wie ein zweites Bad oder eine Fußbodenheizung versagt werden können. Auch ein zweiter Balkon oder ein Aufzug unterlägen einer besonderen Genehmigungspflicht durch das Bezirksamt. Zudem würde aufgrund der im März beschlossenen Umwandlungsverordnung die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig. „Insgesamt könnte der Erlass einer Milieuschutzsatzung einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der derzeitigen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in Schöneweide leisten“, meint Rainer Hölmer. Die Satzung soll für Ober- und Niederschöneweide gelten. RD
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