Bezirksamt genehmigt E-Center an der Blankenburger Straße
Dabei gab es im November einen BVV-Beschluss. Das Bezirksamt wurde ersucht, Genehmigungen von Supermärkten und Einkaufszentren mit über 800 Quadratmetern Verkaufsfläche an der Blankenburger Straße so lange zurückzustellen, bis die Fortschreibung des Pankower Zentren-Konzeptes durch die BVV beschlossen ist. Das ist bisher nicht geschehen. Aber nun hat das Bezirksamt am 20. Januar mit der Erteilung der Baugenehmigung für einen Neubau in Warenhausgröße vollendete Tatsachen geschaffen. Johannes Kraft, Vorsitzender der CDU-Fraktion: "Wir beschäftigen uns seit über einem Jahr in Anfragen und Anträgen mit diesem Bauvorhaben. Da finde ich bedenklich, dass jetzt einfach entschieden worden ist."
Seit über 20 Jahren steht auf dem Grundstück Blankenburger Straße 79-81 ein Edeka-Markt mit circa 1500 Quadratmeter Fläche. Dieser müsste eigentlich saniert werden. Deshalb ließ die Edeka-Reichelt-Gruppe prüfen, welche Verbesserungen eine Runderneuerung bringen würde. Als klar wurde, dass eine Sanierung nicht viel bringt, entschied man sich für einen Neubau. Statt eines Marktes in bisheriger Größe soll ein sogenanntes E-Center entstehen. Das wird etwa doppelt so groß.
Als die Pläne vor etwa einem Jahr bekannt wurden, gab es gleich Gegenwind. Anwohner monierten, dass solch ein Center viel mehr Verkehr verursachen würde. Handelseinrichtungen aus dem Umfeld erklärten, dass ihnen das geplante Warenhaus einen Kaufkraft-Abfluss bescheren würde. Finanzielle Einbußen wären die Folge. Bezirksverordnete wiesen außerdem darauf hin, dass solch ein Neubau dem Zentren-Konzept widerspreche.
Auf Anfrage stellt Stadtrat Jens-Holger Kirchner klar, dass das Bezirksamt die Baugenehmigung laut Baugesetz jetzt erteilen musste. "Wir ließen uns mit der Prüfung der Baugenehmigung sehr viel Zeit. Doch nun war der Punkt gekommen, an dem entschieden werden musste." Es habe sich gezeigt, dass sich der Wille von Politik und Anwohnern nicht immer mit dem Baugesetz in Einklang bringen lasse, erläutert der Stadtrat. Laut Baugesetz habe der Grundstückseigentümer ein Recht auf eine Baugenehmigung, es sei denn, er verstößt gegen das Baugesetz. Versagt das Bezirksamt die Baugenehmigung, kann der Antragsteller diese einklagen. Dass das teuer werden kann, habe der Bezirk unlängst erfahren, als er für einen Supermarkt zunächst keine Baugenehmigung erteilte, so Kirchner.
Anwohner der Blankenburger Straße machen inzwischen gegen die Baugenehmigung mobil. In einer Wurfsendung wird zu schriftlichem Widerspruch gegen die Baugenehmigung aufgerufen. Kirchner: "Das ist durchaus legitim. Unmittelbar Betroffene können gegen eine Baugenehmigung schriftlich mit stichhaltiger Begründung Widerspruch einlegen."
Für ein Grundstück in der Nachbarschaft zum geplanten E-Center gibt es übrigens bereits die nächste Bauvoranfrage beim Bezirksamt. Kaisers will sich auf die OBI-Fläche an der Blankenburger Straße vergrößern. "Auch hier wird genau nach Baugesetz geprüft und entschieden", sagt Kirchner. Für Johannes Kraft ist indes klar: "Zu diesem ganzen Vorgang an der Blankenburger Straße wird es noch eine politische Bewertung geben."
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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