Erhaltungssatzung soll wuchtige Baukörper verhindern

CDU-Baustadtrat Norbert Schmidt (links) bei Anwohnerprotesten in Nikolassee mit Bürgeraktivist Henning Schröder. | Foto: M. Schmidt
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Nikolassee. Die CDU im Bezirk möchte den großzügigen Charakter von Grundstücken erhalten und das Entstehen von Betonkästen in allen Stadtteilen verhindern. Sie will daher eine Erhaltungssatzung erlassen.

Die Christdemokraten reagieren mit dem Antrag auf die Kritik an Neubauten in Nikolassee. Auslöser war der geplante Neubau auf einem Grundstück in der Lückhoffstraße. Er stieß bei Bürgern auf heftige Ablehnung. Der BVV-Stadtplanungsausschuss tagte sogar vor Ort. Die Sitzung wurde Anfang Juni von aufgeregten Anwohnern begleitet. Der Beschluss zum Aufstellen einer Erhaltungssatzung, den die Christdemokraten jetzt durch die BVV bringen wollen, trifft nach Angaben von Bürgermeister Norbert Kopp auch andere Stadtteile. "Es geht nicht nur um Nikolassee, sondern allgemein um Bereiche mit gewachsener, stilvoller Baustruktur, auch in Schlachtensee, Dahlem und Lichterfelde", sagt Kopp. Und laut Baustadtrat Norbert Schmidt (CDU) falle auch die Inselstraße 1 auf Schwanenwerder darunter. Die genauen Geltungsbereiche stehen aber noch nicht fest. Die Erhaltungssatzung ist einem Bebauungsplan vergleichbar, nur mit andern Inhalten. Grundthema sei, ortsprägende Bauweisen in bestimmten Vierteln zu erhalten.

Allerdings sei sie baurechtlich ein "sehr scharfes Schwert, mit dem man vorsichtig umgehen sollte, weil es auch wirtschaftliche Fragen berührt." Eine Erhaltungssatzung könne für einen Baugrund wertmindernd sein, weil ein Grundstück womöglich nicht so zu verwerten sei, wie man es möchte.

Ein weiteres umstrittenes Bauprojekt ist laut Schmidt das Paulinum in Dahlem: "Zu viel, zu wuchtig und passt nicht ins Bild", sagt er. Die Baupläne für die frühere Diakonie an der Altensteinstraße hatte die Nachbarn auf den Plan gerufen, die eine Verschattung der tiefer gelegenen Etagen befürchten. Schmidt will, "noch im September" entscheiden, ob die Baupläne genehmigungsfähig sind. Bürgermeister Norbert Kopp hat bereits sein Urteil gefällt. Er sieht eine "deutliche Überschreitung der Nutzungsmaße." Sie könne genehmigt werden. Doch darauf, so der CDU-Politiker, gebe es keinen Rechtsanspruch.

Martinus Schmidt / mst
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Lokalredaktion aus Mitte

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