Kiez ist gut geschützt
Bezirk lehnt die Erarbeitung einer Erhaltungsverordnung für das Kissingenviertel ab
Für das Kissingenviertel wird keine städtebauliche Erhaltungsverordnung erlassen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bereich Stadtentwicklung des Bezirksamtes.
Mit Blick auf das geplante „Pankower Tor“, das in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kissingenviertel entsteht, erteilten die Verordneten dem Bezirksamt im Herbst einen Prüfauftrag. Es sollte untersuchen, ob für diesen Kiez die Festsetzung einer Erhaltungsverordnung angebracht ist. Durch den Bau des „Pankower Tors“ könnte sich ein Investitionsdruck auf das Kissingenviertel erhöhen. Das heißt, Grundstückseigentümer könnten die Aufstockung von Wohnhäusern oder sogar die Bebauung bisheriger Freiflächen in Betracht ziehen. Solche Vorhaben würden eine erhebliche Veränderung des städtebaulichen Charakters des Kissingenviertels zur Folge haben sowie die Lebenssituation bisheriger Bewohner verschlechtern.
Das Bezirksamt kommt jedoch nach Analyse der Situation zum Fazit, dass eine Erhaltungsverordnung nicht nötig sei, so Stadtentwicklungsstadtrat Vollrad Kuhn (B’90/Grüne). Denn etwa die Hälfte der gesamten Bebauung aus den 1920er- und 1930er-Jahren steht unter Denkmalschutz. Ein zusätzlicher Schutz durch eine Erhaltungsverordnung sei daher nicht erforderlich. Die denkmalgeschützten Wohnanlagen seien in allen Bereichen geschützt, so Kuhn. „Das heißt, es ist weder eine Aufstockung von Häusern noch eine Bebauung der Freiflächen zulässig.“
Nicht dem Denkmalschutz unterliegende einige Ensemble an der Laudaer und Borkumstraße sowie am westlichen Ende der Granitz-, Stubnitz- und Kissingenstraße. „Von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen, sind dort aber sämtliche Baupotenziale ausgeschöpft“, meint Kuhn. Die einzige Fläche, die für eine bauliche Entwicklung infrage käme, ist die etwa 3,6 Hektar große Kleingartenanlage „Insel Rügen“, bei der es sich um ein faktisches Wochenendhausgebiet handelt, erklärt der Stadtrat. Die Eigentümerin dieser Fläche, die Siedlungs & Gartengemeinschaft Insel Rügen, beabsichtigt aber, die Entwicklung der Fläche entsprechend ihrer Statuten vorzunehmen. „Zum Schutz dieser Flächen müssten die Voraussetzungen für eine eigenständige städtebauliche Erhaltungsverordnung vorliegen“, so Kuhn. Dies sei jedoch nicht gegeben, weil diese Anlage keine Merkmale einer erhaltenswerten städtebaulichen Eigenart aufweisen.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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