Mieter vor Verdrängung geschützt
Bezirk nimmt Vorkaufssrecht für das Wohnhaus Berliner Straße 84 wahr
Das Bezirksamt hat im Ortsteil Pankow erstmals sein Vorkaufsrecht für ein Wohnhaus ausgeübt. Es erwarb die Immobilie Berliner Straße 84 zugunsten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gesobau. In diesem Gebäude befinden sich 20 Wohnungen sowie zwei Gewerbeeinheiten.
Die Immobilie liegt im sozialen Erhaltungsgebiet „Pankow Süd“. In solchen Gebieten ist es der Kommune möglich, zum Verkauf stehende Häuser zu erwerben, wenn abzusehen ist, dass die Mieter nach einem Verkauf an Dritte durch Modernisierungen und damit verbundene Mieterhöhungen verdrängt werden könnten. Potenziellen Käufern wird zuvor zum Schutz der Bestandsmieter eine sogenannte Abwendungsvereinbarung angeboten. Lehnen sie diese ab, kann das Bezirksamt ein Vorkaufsrecht zugunsten eines kommunalen Wohnungsunternehmens wahrnehmen.
Stadtentwicklungsstadtrat Vollrad Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen): „Eine rege Bautätigkeit im Erhaltungsgebiet sowie bauliche Aufwertungspotenziale in diesem Haus deuten darauf hin, dass der vorhandene Aufwertungsspielraum hier genutzt wird. Der Zustand des Gebäudes Berliner Straße 84 lässt eine Vielzahl baulicher Maßnahmen zu, deren Umlage auf die Mieten einen enormen Anstieg der bisher sehr geringen Durchschnittsmiete zur Folge haben würde.“ Außerdem weigerte sich die potenzielle Käuferin, die ihr angebotene Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, und war lediglich zum Abschluss einer ihrerseits geänderten Fassung bereit, berichtet der Stadtrat. Dabei sollte der Bezirk auf zentrale Elemente der von ihm vorgelegten Vereinbarung verzichten. Im Interesse der Mieter war er dazu nicht bereit. „Ich freue mich daher sehr, dass wir stattdessen den Vorkauf ermöglichen konnten, um den Mietern nun auf diese Weise besseren Schutz vor Verdrängung zu bieten“, sagt der Stadtrat.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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