Planverfahren kann beginnen
Für das neues Bad in Pankow soll 2021 Baubeginn sein
Für das Gelände des Sommerbades Pankow wird ab Mai ein Bebauungsplan aufgestellt. Die Planungsleistungen dafür werden nach entsprechender Ausschreibung an ein externes Büro vergeben.
Das teilte Stadtentwicklungsstadtrat Vollrad Kuhn (Bündnis 90/ Die Grünen) den Verordneten auf der jüngsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses mit. In den Bebauungsplan 3-80 werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie einfließen, die Bezirksamt und Berliner Bäderbetriebe erarbeiten ließen. Diese wurde im vergangenen Jahr interessierten Pankowern auch auf einer Informationsveranstaltung vorgestellt.
Der Machbarkeitsstudie zufolge soll auf dem Gelände an der Wolfshagener Straße ein Multifunktionsbad mit einem entsprechend dimensionierten Parkplatz entstehen. Der bisherige Spielplatz auf dem Gelände wird indes an einer neuen Stelle mit neuen Spielgeräten aufgebaut. Und dort, wo sich heute der Spielplatz befindet, soll eine neue Grundschule mit entsprechenden Sportanalgen gebaut werden.
Viele Interessen vereinen
Damit all diese Vorhaben umgesetzt werden können, sei ein sogenanntes Vollverfahren für den Bebauungsplan nötig, berichtet Stadtrat Kuhn. Das heißt, dass unter anderem Untersuchungen zu den Themen Verkehr, Schall-, Arten- und Naturschutz sowie zu Altlasten erarbeitet werden müssen. Außerdem werden parallel Entwürfe der Planbegründung und der Planzeichnung angefertigt, so Kuhn.
Wenn erste Untersuchungsergebnisse und die B-Planunterlagen vorliegen, sollen die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt werden. Noch in diesem Jahr soll es soweit sein. Die aktuelle Zeitschiene sieht vor, dass die Rechtsverordnung des Bebauungsplanes 3-80 Ende 2020 in Kraft tritt. „Aufgrund der Komplexität des Bebauungsplanverfahrens und insbesondere aufgrund der zahlreichen betroffenen Belange im Verfahrensverlauf ist jedoch mit unvorhersehbaren Verzögerungen zu rechnen“, räumt Kuhn ein. „Diese Zeitschiene ist daher als Orientierung zu verstehen und nicht als verbindlich.“
Erst wenn der Bebauungsplan rechtskräftig als Rechtsverordnung beschlossen wurde und im Amtsblatt bekannt gemacht ist, kann für die geplanten Vorhaben auf dem Gelände an der Wolfshagener Straße das Baugenehmigungsverfahren beginnen. Vor dem Jahr 2021 ist daher mit einem Baubeginn für die Schule und das Multifunktionsbad nicht zu rechnen.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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