Verordnete fordern Gutachten
Ist eine Erhaltungsverordnung für das Kissingenviertel sinnvoll?
Liegen für das Kissingenviertel die Voraussetzungen dafür vor, dass hier eine städtebauliche Erhaltungsvorordnung erlassen werden kann? Das soll das Bezirksamt von externen Gutachtern prüfen lassen.
Diesen Auftrag erhielt es von den Pankower Verordneten. Das zu untersuchende Gebiet wird im Norden durch die Granitzstraße, im Westen durch die Berliner Straße bis zur Höhe Heinz-Knoblauch-Platz, im Süden durch die Binzstraße einschließlich der Bebauung auf der Südseite der Binzstraße und im Osten durch die Prenzlauer Promenade begrenzt. Das Kissingenviertel hat eine klare städtebauliche Struktur. Es entstand in mehreren Bauepochen. Gemeinsam ist den Wohnblöcken, dass es viele Grün- und Freiflächen und auch weitläufige Innenhöfen gibt. Gebaut wurde dort überwiegend viergeschossig. Mit den Wohnanlagen zwischen der Granitzstraße und der Kissingenstraße, die von 1925 bis 1931 errichtet wurden, sowie mit der Wohnanlage Zeppelin von 1930/1931 sind auch architektonische Besonderheiten vorhanden.
Doch nun soll in unmittelbarer Nachbarschaft der frühere Rangier- und Güterbahnhof Pankow bebaut werden. Angedacht ist dort eine deutlich dichtere Bebauung. Daraus könnte sich ein Investitionsdruck auf das Kissingenviertel ergeben. Das heißt, Grundstückseigentümer könnten die Aufstockung von Wohnhäusern oder sogar Neubauten auf Grün- und Freiflächen in Betracht ziehen.
Solche Veränderungen würden zu einer erheblichen Veränderung des städtebaulichen Charakters des Kissingenviertels führen sowie die Wohn- und Lebenssituation der Bewohner verschlechtern. Deshalb müsste bereits frühzeitig, vor Eingang etwaiger Bauanträge, geprüft werden, ob die vorhandene städtebauliche Struktur oder auch bestimmte Merkmale und Ausprägungen im Kiez durch eine städtebauliche Erhaltungsverordnung geschützt werden sollten.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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