Krötenschutz hat Vorrang: Behörden verbieten Zwischennutzung auf dem Rangierbahnhof Pankow
Auf dem Gelände des Rangierbahnhofs Pankow soll es ab sofort keine Zwischennutzungen durch Zirkusse oder ähnliche Unternehmen mehr geben.
Damit sollen die dort lebenden Kreuzkröten geschützt werden. Anlass für diese Entscheidung: Das Unternehmen KGG Krieger Grundstücksgesellschaft hatte einem Zirkus einen Teil der Fläche zur Nutzung überlassen. Darüber war das Bezirksamt aber zuvor nicht informiert worden. Es habe erst nach einem Hinweis aus dem Senat Kenntnis davon bekommen, sagt der zuständige Stadtrat Daniel Krüger (für AfD). Daraufhin wurden sofort in Abstimmung mit Senat, Naturschutzexperten und Grundstückeigentümerin Schutzmaßnahmen veranlasst. So wurde ein 500 Meter langer Amphibienschutzzaun mit Unterschlupfmatten um das Zirkusgelände zum Schutz der Kreuzkröten aufgestellt.
Die Matten wurden täglich abgesucht, Jungtiere geborgen und in sicheren Bereichen ausgesetzt. Außerdem wurde von Naturschutzexperten der Abbau des Zirkus begleitet. Der KGG sei mitgeteilt worden, dass ab sofort eine Nutzung des Geländes durch Zirkusse oder ähnliche Institutionen nicht mehr erlaubt sei, so Krüger. Auf die Krötenpopulation haben Naturschützer und Behörden bereits seit Längerem ein wachsames Auge. Die Kreuzkröten sind nämlich die letzten ihrer Art in Berlin. Diese Amphibien zählen zu den gefährdetsten Tierarten überhaupt. Erstmals wurde diese Population im Jahre 2009 auf dem Pankower Güterbahnhof registriert.
Artenschützer vermuten, dass die Tiere entlang der Bahntrasse zugewandert sind. In nur wenigen Jahren hat sich auf der Fläche ein einzigartiges Vorkommen in Berlin mit Hunderten Tieren angesiedelt. Seit 2011 gibt es Vorschläge zum Schutz der Kreuzkröten und zu deren Umsiedlung. Und bis zum Frühjahr dieses Jahres sollten schon drei neue flache Gewässer auf dem Gelände angelegt werden, damit die Tiere vor den geplanten Bauvorhaben geschützt sind.
Doch der Stand der Bebauungsplanung für das „Pankower Tor“ lässt dies noch nicht zu, weil man nicht weiß, wo genau diese Tümpel angelegt werden sollten. Umwelt- und Verkehrstaatssekretär Jens-Holger Kirchner stellt jedoch auf Anfrage des Abgeordneten Turgut Altug (beide Bündnis 90/Die Grünen) klar: „Tötungen von Kreuzkröten sind und bleiben verboten.“
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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