Kostenfreiheit seit 1. August
Eltern sollten Daueraufträge für Hort und Schulessen prüfen
Nach dem Inkrafttreten der Kostenfreiheit im Schulhort für die Betreuung von Schülern in den Klassenstufen eins und zwei sowie für das Mittagessen in den Klassenstufen eins bis sechs gehen derzeit in der Bezirkskasse Pankow immer noch zahlreiche Zahlungsüberweisungen ein, die nicht mehr nötig oder nicht korrekt sind.
Entweder ist der Zahlungsgrund komplett entfallen oder die überwiesenen Beträge sind falsch oder mit dem falschen Kassenzeichen versehen. Das Bezirksamt Pankow bittet Eltern, deren Kinder sich in den Klassenstufen eins bis sechs befinden und die den Schulhort besuchen, ihre Daueraufträge für Betreuungs- und Verpflegungskosten zu überprüfen.
Sie sollten kontrollieren: Ist eine Zahlung noch erforderlich oder besteht eine Kostenfreiheit? Ist die Höhe der bisher geleisteten Zahlungen noch korrekt? Wird im Verwendungszweck das richtige Kassenzeichen angegeben? Wenn das Kind ausschließlich den Ferienhort besucht, wurde die Zahlweise von vierteljährlich auf monatlich geändert?
Seit 1. August besteht in Berlin die Kostenfreiheit. Somit müssen durch die Eltern auch keine Kostenbeiträge mehr geleistet werden. Für die Ferienbetreuung wurde die Zahlweise von einer vierteljährlichen auf eine monatliche Zahlung angepasst. Alle bisher eingegangenen fehlerhaften Zahlungen werden durch die Mitarbeiter im Amt korrekt zugeordnet beziehungsweise zurücküberweisen. Dies kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. Wegen der Fülle der Fälle bittet das Amt hier um Geduld.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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