Denkmalschutz für Mauerreste
Lichtmaste und Mauerfragmente sind noch da

Am Haus an der Schulzestraße 22 sind noch kleine Reste der Berliner Mauer zu finden. | Foto: Bernd Wähner
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Das Bezirksamt soll sich an das Landesdenkmalamt wenden, um zu erreichen, dass der ehemalige Mauerstreifen zwischen dem S-Bahndamm am Bahnhof Wollankstraße und den Häusern Schulzestraße 22 bis 43 unter Denkmalschutz gestellt wird. Das beschloss die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) auf Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen.

In den Denkmalschutz sollen der frühere Kolonnenweg, die sechs Lichtmasten entlang des Kolonnenweges sowie die Fragmente der Hinterlandsicherungsmauer an den beiden äußeren Ecken des Gebäudes Schulzestraße 22 einbezogen werden. Geprüft werden soll außerdem der Denkmalschutz für die Fragmente der Hinterlandsicherungsmauer in Höhe der Schulzestraße 41-43, die Fragmente der Berliner Mauer der „zweiten Generation“ am nordöstlichen Eingangs des S-Bahnhofes Wollankstraße sowie der ehemalige Parkplatz der Grenzsicherungskräfte zwischen Wollankstraße und dem nordöstlichen Eingang zum S-Bahnhof.

Des Weiteren wird das Bezirksamt gebeten, in Zusammenarbeit mit der Stiftung Berliner Mauer zu prüfen, wie die historischen Spuren des Mauerstreifens in angemessener Weise sichtbar gemacht werden könnten, ohne die vorhandenen oder geplanten Zuwegungen zum S-Bahnhof zu beeinträchtigen. Vorrangig sollten dort Informationstafeln oder -stelen entstehen, auf denen über die erhaltenen Elemente der früheren Grenzanlagen informiert und mit historischen Fotos der ursprüngliche Zustand des Mauerstreifens dokumentiert wird.

Dass die Pankower BVV gerade jetzt diesen Beschluss fasst, hat mehrere Gründe. Die Mauerreste sind zwar eher unscheinbar, aber unter Historikern gelten sie als besonders schützenswert. Denn in diesem Bereich ist auch das Umfeld der früheren Grenzanlagen mitsamt Baufluchten seit 1989 fast unverändert. Geschützt sind die Mauerreste bisher allerdings nicht. Aber gerade an dieser Stelle sei plastisch nachvollziehbar, wie scharf der Grenzstreifen die beiden Stadthälften voneinander trennte und wie eng die Mauer oft zwischen der Bebauung in beiden Stadthälften verlief, heißt es in der Begründung der Bündnisgrünen.

Wie dringend beim Denkmalschutz für noch vorhandene Reste der Berliner Mauer nachgebessert werden muss, hatte der Abriss des größten Teils der Hinterlandsicherungsmauer an der Maximilianstraße/ Dolomitenstraße im Frühjahr 2020 durch einen Bauherren gezeigt. Nur mit Mühe konnten dort noch fünf der verbliebenen Elemente der Mauer unter Denkmalschutz gestellt werden.

Letztlich spielt bei diesem BVV-Beschluss sicher auch eine Rolle, dass sich am 13. August dieses Jahres der Bau der Berliner Mauer zum 60. Mal jährt. Weil die Erinnerung an die Teilung der Stadt vor allem bei Jüngeren verblasst, könnte so ein unter Denkmalschutz stehender Bereich dazu beitragen, die Erinnerung an diesen Teil der Geschichte Berlins wachzuhalten.

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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