Auf zwei Rädern im Außendienst
Pankower Bezirksamt prüft Kooperation mit einem Leihradanbieter
Das Bezirksamt soll für seine Mitarbeiter noch mehr Diensträder bereitstellen. Ziel sei es, allen Beschäftigten mit Außendiensteinsätzen den Zugang zu Dienstfahrrädern zu ermöglichen.
Einen entsprechenden Beschluss fassten die Verordneten Anfang des Jahres. Mit der Bereitstellung von Dienstfahrrädern hätte das Bezirksamt zugleich eine Chance, Forderungen einer neuen Verkehrspolitik vor dem Hintergrund des Klimanotstands umzusetzen. In einem ersten Bericht zu diesem Beschluss informiert Stadtrat Torsten Kühne (CDU), der unter anderem für Facility Management und Gesundheit zuständig ist, dass es derzeit acht Dienstfahrräder im Bezirksamt gebe. Diese werden von den Abteilungen auch regelmäßig genutzt.
So verfügt der Fachbereich Hochbau über drei Räder, das Sportamt und das Amt für Umwelt und Naturschutz über jeweils zwei Fahrräder und das Straßen- und Grünflächenamt über eines. Weiterhin gibt es ein Lastenfahrrad im Bezirksamtsbereich Sozialraumorientierte Planungskoordination, der sich unter anderem um Bürgerbeteiligungsverfahren kümmert.
Der Bedarf an Dienstfahrrädern, den einzelne Bezirksamtsbereiche inzwischen signalisierten, sei allerdings höher, berichtet Kühne. Fest steht bereits, dass das Ordnungsamt zwei weitere Diensträder noch in diesem Jahr anschaffen wird. Weiterhin signalisierten die Bereiche Kultur und Wirtschaftsförderung bereits Bedarf. Im Bezirksamt wird allerdings überlegt, ob man unbedingt eigene Dienstfahrräder kaufen muss. Es sei bekannt, dass der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg seinen Bedarf an Diensträdern über das Fahrradverleihsystem NextBike realisiere, berichtet Kühne. Er fördere damit als erster Berliner Bezirk die dienstliche Nutzung von Leihfahrrädern.
„Derzeit prüft das Bezirksamt inwieweit sich der Bezirk Pankow an das vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg genutzte Fahrradverleihsystem anschließen kann“, so der Stadtrat weiter. Zuvor seinen allerdings noch zahlreiche Fragen zu klären. Unter anderem müsse geregelt werden, wie es sich mit dem Unfall- und Arbeitsschutz verhalte, weil hier das Bezirksamt als Arbeitsgeber in der Verantwortung stehe. Deshalb müssen seitens des Arbeitgebers sowohl personalrechtlich als auch versicherungstechnisch Regeln aufgestellt werden. Diese Fragen müssten erst geklärt werden, um eine rechtssichere und handhabbare Grundlage zu schaffen, ehe für dienstliche Fahrten Leihräder genutzt werden könnten.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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