Vermieter muss Einzug bestätigen
Pankow. Seit dem 1. November gelten die Regelungen des neuen Bundesmeldegesetzes. Darauf weist der für die Bürgerämter zuständige Stadtrat, Dr. Torsten Kühne (CDU), mit Nachdruck hin. Wer in Pankow eine neue Wohnung bezieht, muss jetzt nicht nur ein Personaldokument zur Anmeldung des neuen Wohnsitzes mitbringen, sondern auch eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung. Die Vorlage des Mietvertrages ersetzt nicht diese Bestätigung vom Vermieter. Die Wohnungsgeberbestätigung muss Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und den Namen der meldepflichtigen Personen enthalten. Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes besteht für den Wohnungsgeber außerdem eine Mitwirkungspflicht bei Meldevorgängen. Er muss dem Meldepflichtigen den Einzug beziehungsweise den Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen. BW
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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