Bleibt ein temporäres Halteverbot häufig zu lange bestehen ?
Pankow. Bei der Anordnung von temporären Halteverboten achtet das Bezirksamt darauf, dass diese nicht länger bestehen, als unbedingt notwendig. Das teilt der Stadtrat für öffentliche Ordnung, Dr. Torsten Kühne (CDU), der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mit.
Diese hatte im September beschlossen, dass das Bezirksamt darauf achten soll, dass die Geltungszeiten für temporäre Halte- und Parkverbotsschilder anwohnerfreundlich gestaltet werden. Solche Schilder werden zum Beispiel aufgestellt, wenn Baustellen eingerichtet oder Umzüge vorbereitet werden. Manchmal scheinen solche temporären Verbote aber länger zu gelten, als es tatsächlich nötig ist, meinten Bezirksverordnete.
Temporäre Halteverbote ordnet die Straßenverkehrsbehörde auf schriftlichen Antrag an. Dieser muss mit einer glaubhaften Begründung versehen sein, erklärt Kühne. Bei Umzügen sind solche Halteverbote in der Regel relativ kurz. Anders sieht das bei Baustellen aus. Oftmals müssen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen sogenannte Baustellensicherungsflächen angelegt und im öffentlichen Straßenland abgesichert werden. Auf denen werden zum Beispiel Container und Materialien abgestellt oder Aufzugslifte aufgebaut. "Diese meist durch Bauzäune oder Absperrschranken gesicherten Bereiche lassen sich zum Feierabend beziehungsweise am Wochenende nicht zurückbauen", erklärt Kühne. Die Anordnungen seien aber generell mit dem ausdrücklichen Hinweis versehen, dass bei Unterbrechung der Arbeiten die Verkehrsbeschränkungen auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen sind. "Die Straßenverkehrsbehörde hat den BVV-Beschluss noch einmal zum Anlass genommen, die Antragsteller für diesen Hinweis in den Anordnungen zu sensibilisieren", berichtet Kühne.
Der Stadtrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Straßenverkehrsbehörde für eine kontinuierliche Überwachung aller temporärer Halteverbotsanordnungen, zum Beispiel bei Baustellen, weder Kontrollpersonal noch die nötigen Informationen bezüglich des weiteren Bauverlaufs auf einer Baustelle hat. "Hinzu kommt, dass das für diese Zwecke ehemals zur Verfügung stehende Überwachungspersonal der Berliner Polizeibehörde mittlerweile abgebaut worden ist. Gleichzeitig ist bei den Bezirken für diese Aufgabe kein Personal aufgebaut worden", erklärt der der Stadtrat. So wird also auch nicht kontrolliert, ob irgendwo länger Halteverbot gilt, als unbedingt nötig.
Bernd Wähner / BW
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