Ergebnisse von Kontrollen werden vorerst nicht mehr veröffentlicht
Pankow. Das Bezirksamt hat die Smiley-Liste von seiner Internetpräsenz genommen. Somit werden vorerst keine Bewertungen von Lebensmittelbetrieben veröffentlicht.
Anlass für diese Entscheidung ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg zum Pankower Smiley-System. Für diese Art der Veröffentlichung von Kontrollergebnissen in Lebensmittelbetrieben fehle die Rechtsgrundlage, befand das Gericht. Jeder, der Lebensmittel in einem Geschäft erwirbt oder in einem Restaurant verspeisen möchte, geht davon aus, dass diese unter hygienisch einwandfreien Bedingungen hergestellt wurden. Leider ist das aber nicht immer der Fall. Deshalb wurde im Verbraucherinformationsgesetz festgelegt, dass die Kommunen die Kontrollergebnisse in geeigneter Weise veröffentlichen sollen.
Das müsste eigentlich auch im Interesse der Lebensmittelbetriebe sein. Doch die Praxis sieht leider anders aus. Ob Ampel, Barometer oder Smiley, eine verständliche Verbraucherinformation stoße immer wieder auf rechtliche Schwierigkeiten, weil Unternehmen gegen missliebige Bewertungen klagten, so der Stadtrat für Verbraucherschutz und Bürgerservice, Dr. Torsten Kühne (CDU). Das Bezirksamt führte im Oktober 2011 das Smiley-System im Internet ein. Damit sollte Verbraucherschutz transparenter werden. Die Bewertung basierte auf einer bundesweiten Verwaltungsvorschrift und lehnte sich an das dänische Smiley-System an.
"Im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes sollten alle Verbraucher in Pankow freien Zugang zu den Kontrollergebnissen in verständlicher Form erhalten", so Kühne. Gegen das Smiley-System klagte jedoch eine Supermarktkette. Diese erwirkte vor einigen Monaten vor dem Verwaltungsgericht einen ersten Beschluss gegen das Pankower Bezirksamt. Dieses legte Widerspruch ein, unterlag nun auch vor dem Oberverwaltungsgericht. Weil es bundesweit bereits eine Reihe ähnlicher Gerichtsentscheidungen gab, fordert Stadtrat Kühne: "Um Rechtsklarheit zu schaffen und mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung sicherzustellen, ist nun dringend eine bundesweite Regelung erforderlich." Hier sei der Bund gefordert, den unbefriedigenden Zustand zu beenden.
Bernd Wähner / BW
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