In Parks dürfen keine Discgolf-Körbe fest installiert werden
Die Idee eines "grünen Bandes" auf dem früheren Mauerstreifen verfolgt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereits seit einigen Jahren. Dort soll es einen Wechsel von Waldflächen, Hainen und offenen Wiesenbereichen geben. Außerdem sollen Spiel- und Freizeitflächen angelegt werden. Vor einiger Zeit rief der Senat die Bürger auf, ihre Vorschläge dafür einzureichen. Martin Bunkowski entwickelte eine ganz spezielle Idee. Der Pankower, der in der Nähe wohnt, spielt in seiner Freizeit Frisbeegolf, auch Discgolf genannt.
Unter anderem ist er Mitglied im Deutschen Frisbeesport-Verband ( www.frisbeesportverband.de). In dieser Eigenschaft schlug er der Senatsverwaltung und dem Bezirksamt vor, auf einem kleinen Teil der Fläche einen Discgolf-Parcours einzurichten. Dazu wären sechs bis zehn Discgolf-Körbe aufzustellen, die zum Beispiel seit Jahren auch im Potsdamer Buga-Park stehen. Discgolf spielt man ähnlich wie normales Golf, nur eben nicht mit Bällen und Schlägern, sondern mit Frisbeescheiben. Ziel ist es, mit möglichst wenigen Würfen von einem Ausgangspunkt aus die Scheibe in einem Korb zu platzieren.
Dieser Sport findet inzwischen immer mehr Anhänger. Die Discgolf-Spieler sind laut Bunkowski bereit, den neuen Parcours aus eigenen Mitteln aufzubauen und ihn dann auch zu pflegen. Martin Bunkowski war guten Mutes, dass sein Vorschlag auf eine positive Resonanz stößt. Doch das Gegenteil war der Fall. Sowohl Senat als auch Bezirksamt lehnten ab. Hauptbegründung: Gemäß Paragraf 6 des Berliner Grünanlagengesetzes ist die Benutzung von Schleuder- oder Wurfgeräten in Grünanlagen Berlins verboten.
Auf Nachfrage der Berliner Woche bestätigt Stadtentwicklungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Bündnis 90/Die Grünen) diese Einschätzung aus der Senatsverwaltung und aus dem Pankower Straßen- und Grünflächenamt. "Wenn es in einer öffentlichen Parkanlage durch das Werfen einer Frisbeescheibe zu einem Unfall kommt oder sich jemand an fest eingebauten Fangkörben verletzt, ist das Land Berlin schadenersatzpflichtig", erklärt er. Der Stadtrat räumt aber ein, dass eine Ausnahme zum Grünanlagengesetz beantragt werden könne, um einzelne Discgolf-Veranstaltungen mit mobilen Körben durchzuführen. Auch könne geschaut werden, ob in Abstimmung mit dem Schul- und Sportamt oder mit dem Straßen- und Grünflächenamt andere Flächen außerhalb von öffentlichen Grünanlagen genutzt werden könnten.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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