Konsequenzen aus Urteil des Bundesgerichtshofs gezogen

Auf dem kleinen Gehwegabschnitt auf dem Mittelstreifen der Neumannstraße ereignete sich der Unfall. Der Gehwegschaden wurde inzwischen behoben. | Foto: BW
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Pankow. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs sorgte in den vergangenen Wochen für einige Unruhe in den Berliner Tiefbauämtern.

Ein Ehepaar aus Pankow war auf dem Weg zum Einkaufen. An der Arnold-Zweig-Straße überquerte es die Neumannstraße. Auf dem Gehweg des Mittelstreifens blieb Frau B. (Name der Redaktion bekannt) mit einem Schuh in einem Loch so unglücklich hängen, dass sie stürzte. Sie erlitt dabei schmerzhafte Verletzungen im Gesicht und zahlreiche Prellungen am Körper.Der Unfall ereignete sich bereits im September 2009. Kurz darauf wurde der Schaden auf dem Gehweg beseitigt. Frau B. verklagte das Pankower Tiefbauamt auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Ihr Argument: Das Amt sei seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Das Landgericht und das Kammergericht gaben Frau B. zwar recht, doch der Bezirk erkannte diese Urteile nicht an. Als nun der Bundesgerichtshof zugunsten der Klagenden entschied, meldeten sich Stadträte und Tierbauamtsleiter zu Wort. Um der Verkehrssicherungspflicht nachkommen zu können, brauche man mehr Geld und Personal, so der Tenor.

"Ich habe mich telefonisch ausführlich mit dem Pankower Stadtentwicklungsstadtrat, Herrn Kirchner, unterhalten", sagt der Ehemann von Frau B. im Gespräch mit der Berliner Woche. "Auch wenn die Tiefbauämter mehr Personal und Geld fordern, das wird es garantiert nicht geben, so arm wie Berlin ist." Der Pankower fordert deshalb, dass im Amt mehr Fachleute zum Einsatz kommen - auch als Straßenbegeher. "Wenn der bei uns in der Gegend genau hingesehen hätte, wäre ihm der Schaden am Gehweg aufgefallen", meint Herr B. "Außerdem werden die Straßen nur in einem bestimmten Rhythmus begutachtet. Deshalb werden nicht alle Gehwegschäden sofort entdeckt. Hier müsste die Bevölkerung noch aktiver werden. Wer Gehwegschäden entdeckt, sollte sie dem Tiefbauamt sofort melden. Danach müssten sie rasch beseitigt werden."

Für die Bezirke ist das Urteil, das auch in zukünftigen Verfahren von Bedeutung sein dürfte, ein Dilemma. Einerseits fehlen die personellen und finanziellen Mittel, um Straßen und Gehwege auf Vordermann zu bringen, andererseits drohen den Bezirken nun bei Unfällen hohe Schadenersatzforderungen. "Wir werden jetzt die Straßen mit noch mehr Sorgfalt begutachten lassen", betont Stadtentwicklungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Bündnis 90/Die Grünen) auf Anfrage der Berliner Woche. "Wenn wir Schäden nicht gleich beheben können, werden wir Absperrungen aus Verkehrssicherheitsgründen vornehmen, auch wenn das auf Gehwegen zum Beispiel nicht so schön ist." Man habe die Straßenbegeher angewiesen, noch genauer hinzuschauen und Schäden sofort zu melden. "Wir müssen außerdem noch konsequenter als bisher Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen", sagt der Stadtrat.

Bernd Wähner / BW
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Bernd Wähner aus Pankow

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