Umweltsünder sind schwer zur Rechenschaft zu ziehen
Werden illegal Müllsäcke an Straßenrändern abgestellt und der Eigentümer des Mülls ist nicht zu ermitteln, löst das Bezirksamt einen Entsorgungsauftrag bei der BSR aus.Im Jahr 2008 mussten insgesamt 794 Aufträge erteilt werden. Vergangenes Jahr waren es schon 1263 Aufträge. Bis Ende November 2012 hat das Bezirksamt bereits 1636 Entsorgungsaufträge erteilen müssen. Wie hoch die Kosten für die Müllbeseitigung sind, kann das Bezirksamt nicht beziffern. Die BSR rechnet die von ihr erbrachten Leistungen direkt beim Senat ab. Man kann aber von einigen Zehntausend Euro ausgehen.
Die einzigen Entsorgungskosten, über die der Bezirk einen Überblick hat, sind die für den Sondermüll. Denn: Sogar giftige und gesundheitsschädigende Stoffe wurden am Straßenrand illegal entsorgt. Für deren Beseitigung musste das Bezirksamt Aufträge an Fachfirmen erteilen. In diesem Jahr sind dafür 3115 Euro in Rechnung gestellt worden.
Das alles sind Kosten, für die die Steuerzahler mit aufkommen müssen. Dabei sind diese Kosten hausgemacht. In der Regel sind es Pankower Bürger, denen offenbar der Weg zur Mülltonne oder zum BSR-Hof zu weit ist. Dabei ist jeder laut Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen zu sorgen. Wird jemand erwischt, wenn er Abfälle irgendwo ablädt, oder kann ihm die illegale Entsorgung nachgewiesen werden, wird ein Bußgeldverfahren gegen ihn eingeleitet, wie Stadtrat Kühne berichet. Es sei aber problematisch, den Müllsündern ihr Tun juristisch unanfechtbar nachzuweisen.
"In der Regel müssten die Betreffenden auf frischer Tat ertappt werden, um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durchzuführen und um erforderlichenfalls einen gerichtssicheren Bußgeldbescheid erlassen zu können", erklärt Kühne.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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