Pankow. Kürzlich begab es sich in Berlin, dass das Veterinäramt Pankow nach nahezu viermonatigem Rechtsstreit einen altersschwachen Hund einschläfern wollte.
Einem selbst ernannten Tierschützer war nämlich aufgefallen, dass der Nachbarshund zum Gassigehen getragen werden musste, denn er konnte keine Treppen mehr steigen. Ansonsten aber fühlte sich der Hund laut Frauchen und Tierärztin seinem Alter entsprechend noch pudelwohl. Einmal in Gang gesetzt, begannen die Behördenmühlen unerbittlich zu mahlen. Darüber verschied der Hund hundeglücklich in den Armen seines Frauchens. Diese meldete ihren Liebling daraufhin pflicht- und ordnungsgemäß beim Finanzamt Pankow ab. Sie hielt die Angelegenheit damit für erledigt. Nicht so allerdings das Veterinäramt!
Weil man die Nachricht aus dem Finanzamt nicht bekam oder einforderte, drangen also die wackeren Mitarbeiter des Veterinäramtes Pankow in Abwesenheit der Frau mit einem Aufgebot an Polizei und Schlüsseldienst in deren Wohnung ein, um besagten Hund laut Gerichtsbeschluss das Lebenslichtlein auszublasen. Welch Glück für das arme Tier, dass es da schon längst im Hundehimmel weilte. Es wäre wohl noch vor dem angeordneten Einschläfern einem Schock erlegen gewesen.
Als das verwaiste Frauchen schließlich nach mehrtägigem Urlaub nach Hause zurückkehrte, erlebte sie eine böse Überraschung. Sie kam nicht mehr in ihre Wohnung hinein, weil die fürsorglichen "Einbrecher", ohne eine Information zu hinterlassen, das von ihnen geknackte Türschloss gegen ein neues ausgewechselt hatten. Als die Frau daraufhin in heller Aufregung die Polizei alarmierte, teilten ihr die Ordnungshüter mit, sie könne sich die neuen Wohnungsschlüssel auf der nächsten Wache abholen.
Michael Kahle / m.k.
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