Mieter in Gründerzeitquartieren brauchen besseren Schutz vor Verdrängung
Pankow. Die Gebiete Pankow-Süd, Langhansstraße und Komponistenviertel sollen zu Sozialen Erhaltungsgebieten werden. Das beschloss die BVV.
Die Pankower Gründerzeitquartiere werden bei Mietern immer begehrter. Etliche Wohnungen sind bereits saniert. In anderen Häusern stehen Modernisierungen an. Diese an sich positive Entwicklung hat allerdings auch ihre Kehrseite. So werden Wohnungen mit großem Aufwand modernisiert oder zusammengelegt, um Mieten in die Höhe zu treiben. Ganze Häuser werden entmietet, um sie besser verkaufen zu können. Das alles hat eine Verdrängung bisheriger Mieter zur Folge.
Ein Instrument, um Mieter zu schützen, ist, die betreffenden Wohnquartiere zu Sozialen Erhaltungsgebieten zu erklären. Diese Möglichkeit eröffnet das Baugesetz. In diesen Kiezen gelten ganz bestimmte Regelungen, an die sich Hauseigentümer halten müssen. Diese treten bereits in Kraft, wenn das Bezirksamt einen Aufstellungsbeschluss für eine soziale Erhaltungssatzung gefasst hat.
Bisher gibt es zehn solcher Sozialen Erhaltungsgebiete im Bezirk. Dieser Schutzmechanismus hat sich in Pankow inzwischen bewährt. Das belegen Zahlen und Fakten, die Gutachter vor einiger Zeit auf den Tisch legten. Deshalb schlug die SPD-Fraktion vor zwei Jahren vor, weitere Gebiete für eine Soziale Erhaltungsverordnung ins Auge zu fassen. Vorgeschrieben ist, damit die Bezirkspolitik eine objektive Grundlage für ihre Entscheidung erhält, eine Voruntersuchung in den Gebieten.
Diese ist inzwischen abgeschlossen. Anfang Mai stellten die Gutachter ihre Ergebnisse im Stadtentwicklungsausschuss vor. Ihr Fazit: Die Gebiete Pankow-Süd, Langhansstraße und Komponistenviertel brauchen dringend Erhaltungssatzungen. Insgesamt würden so etwa 30 000 Menschen vor Verdrängung geschützt.
Damit Hausbesitzer nicht die Möglichkeit haben, noch schnell vollendete Tatsachen zu schaffen, beschlossen die Verordneten, dass das Bezirksamt unverzüglich die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse fassen soll. Danach müssen Hauseigentümer nämlich bei fast allen Sanierungsvorhaben erst einen Bauantrag beim Bezirksamt stellen. Dort wird bei der Antragsbearbeitung geschaut, welche Arbeiten wirklich nötig und zu genehmigen sind. BW
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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