Nabu ist gegen eine Umsiedlung
Die Kreuzkrötenpopulation soll am Pankower Tor bleiben

Die Planungen für das Bauvorhaben Pankower Tor gehen voran. Vor wenigen Wochen fand die Bürgerbeteiligung statt. Doch nun rückt die Kreuzkrötenpopulation wieder ins Blickfeld der Öffentlichkeit, die sich auf der Fläche zwischen den S-Bahnhöfen Pankow und Pankow-Heinersdorf ansiedelte.

Dass es auf dem Gelände eine Population der unter strengem Artenschutz stehenden Kreuzkröten gibt, ist bereits seit 2011 bekannt. Doch sieht man sich die bisher vorgestellten Planungen zum Pankower Tor und die sechs zur Bürgerbeteiligung vorgestellten Entwürfe der städtebaulichen Konzepte an, ließe sich aus Sicht des Naturschutzbundes Nabu Berlin keiner der Pläne umsetzen. Alle Entwürfe ignorierten das einzigartige Vorkommen der streng geschützten Kreuzkröten auf dem Gelände. „Alle der Öffentlichkeit präsentierten Entwürfe sind weltfremd und werden niemals zur Realisierung kommen“, sagt der Berliner Nabu-Vorsitzende Rainer Altenkamp. „Hier wurde ohne Berücksichtigung des Naturschutzrechts geplant und damit sehr viel Geld verschwendet.“

Die vom Aussterben bedrohte Kreuzkröte steht in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und ist damit nach Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes streng geschützt. Demnach dürfe sich bei Eingriffen der Erhaltungszustand der lokalen Kreuzkrötenpopulation nicht verschlechtern. Die Beeinträchtigung oder Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist verboten. „Solange die Erhaltung der Kreuzkrötenpopulation nicht rechtsverbindlich gesichert ist und daher keine Planungssicherheit für den Bauherrn besteht, sollte das Planungsverfahren auf Eis gelegt werden“, fordert Altenkamp. „Das Online-Werkstattverfahren kommt viel zu früh.“

Lebensraum für Kröten freihalten

Der Nabu Berlin fordert seit vielen Jahren eine Entwicklung eines städtebaulichen Konzepts für das Pankower Tor, das die Erhaltung der Population vorsieht. Dazu müssten unter anderem mindestens fünf Hektar geeigneter Lebensraum von Bebauung freigehalten werden. Außerdem sei ein sogenannter Vernetzungskorridor zu einem ausreichend breiten Offenlandstreifen entlang der Bahntrasse notwendig, informiert der Nabu Berlin. Das alles sei dem Bauherren, der Krieger Handels SE, und dem Senat bekannt. Dennoch würden die aktuellen Planungen keinen Schutz der Kreuzkröte vorsehen, heißt es vom Nabu. Stattdessen werde jetzt offenbar eine Umsiedlung der Amphibien nach Brandenburg angestrebt. „Eine solche Umsiedlung hat bundesweit bisher nirgends funktioniert, und sie wäre gleich aus einer ganzen Reihe von Gründen rechtswidrig. Sollte die Senatsverwaltung trotzdem eine solche Ausnahmegenehmigung erteilen, wird der Nabu Berlin selbstverständlich dagegen klagen“, sagt Altenkamp.

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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