Das Kreuz mit der Kreuzkröte
Nabu will freie Fläche für Amphibien erhalten
Gegen ein Teil der aktuell laufenden Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) von Berlin macht der Naturschutzbund (Nabu) mobil.
Eine der sechs Flächen, für die der Flächennutzungsplan geändert werden soll, ist das Gebiet des früheren Rangier- und Güterbahnhofs Pankow, auf dem die Krieger Handels SE in Abstimmung mit Senat und Bezirk das neue Stadtquartier Pankower Tor errichten möchte. Das einstige Bahngelände soll im geänderten FNP als gemischtes Wohn- und Gewerbegebiet (M2) ausgewiesen werden. Nur nach solch einer Änderung des FNP können dort Wohnungen und Gewerbe entstehen.
„Wir lehnen den neuen Flächennutzungsplan für das Pankower Tor strikt ab und fordern, stattdessen eine zehn Hektar große Fläche von Bebauung freizuhalten und als Schutzgebiet auszuweisen“, sagt Dr. Melanie von Orlow, Geschäftsführerin des Nabu Berlin. Ausgerechnet auf der Fläche, die der Nabu freigehalten wissen möchte, will Kurt Krieger einen Möbelmarkt errichten.
Investor Krieger selbst Kröten-Experte
Dass der Nabu die FNP-Änderung in vorliegender Form ablehnt, hängt damit zusammen, dass auf dieser Fläche eine streng geschützte Kreuzkrötenpopulation lebt. Diese will der Investor allerdings noch vor Baubeginn in ein anderes geeignetes Gebiet um siedeln lassen. Damit das möglich ist, hat sich Kurt Krieger ausführlich mit dem Thema befasst, Experten konsultiert und ist inzwischen fast selbst ein Experte für Kreuzkröten. Trotzdem ist der Nabu gegen die Bebauung der betreffenden Fläche. Aus Sicht der Umweltschützer sei vollkommen ungewiss, ob die geplante Umsiedlung der Kreuzkröten stattfinden kann. „Anscheinend hoffen Senat und Investor, dass die Kreuzkröten wegen der Trockenheit der letzten Jahre von selbst verschwinden“, sagt von Orlow, „aber zum Glück gehört die Kreuzkröte zu den Amphibien, die mit Trockenzeiten noch am besten klarkommen.“
Beim Berliner Verwaltungsgericht hängt noch immer ein Verfahren in Sachen Kreuzkröte auf der geplanten Baufläche Pankower Tor an. Der Nabu Berlin hatte im Juli 2021 gegen einen Bescheid der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz geklagt, der die Voraussetzung für eine Genehmigung der Kreuzkröten-Umsiedlung schaffen würde. Dem Nabu Berlin sei in ganz Deutschland keine einzige erfolgreiche Umsiedlung von Kreuzkröten bekannt, heißt es zur Begründung der Klage.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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