Ausnahmen und Unsicherheiten
Pankows Ordnungsstadtrat hält die neue Hundeverordnung für unkontrollierbar
Anfang des Jahres ist die 2. Rechtsverordnung zum Berliner Hundegesetz in Kraft getreten. Sie sorgt auch bei Pankower Hundehaltern für mehr Verunsicherung als Klarheit.
Die neuen Regelungen schreiben eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde im öffentlichen Raum vor. Doch es gibt etliche Ausnahmeregelungen. „Hundehalter, die vor Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes in Berlin am 22. Juli 2016 bereits einen Hund gehalten haben, dürfen auch ohne eine amtliche Bescheinigung ihren Hund ohne Leine in dafür zulässigen Bereichen der Stadt laufen lassen“, erklärt Ordnungsstadtrat Daniel Krüger (für AfD). Nachweisen können die Halter dies durch Vorlage eines Steuerbescheides oder eines Nachweises über die Befreiung von der Hundsteuer. Eine Sachkundebescheinigung ist für diesen Fall nicht erforderlich, so Krüger.
Alle anderen müssen laut Gesetz eine Sachkundebescheinigung nachweisen, wenn sie ihn ohne Leine in dafür zulässigen Bereichen laufen lassen. Diese erhalten sie, wenn sie eine Sachkundeprüfung ablegen, als Tierarzt oder Diensthundeführer tätig sind oder in den vergangenen fünf Jahren einen Hund mindestens drei Jahre lang beanstandungsfrei gehalten haben.
Einen Antrag auf Erteilung einer Sachkundebescheinigung kann beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt gegen Zahlung einer Gebühr von mindestens 20,50 bis 164 Euro gestellt werden. Ist für die Erteilung der Bescheinigung eine Sachkundeprüfung nötig, so kann diese bei einem anerkannten Sachverständigen abgelegt werden. Eine Liste der Sachverständigen erhalten Hundehalter beim Pankower Ordnungsamt auf https://service.berlin.de/standort/326499/.
Die Kosten für die Sachkundeprüfung sind beim jeweiligen Sachverständigen, bei dem die Prüfung abgelegt werden soll, zu erfragen, also nicht einheitlich festgelegt. Die Sachkundebescheinigung wird dann von der Behörde als Chipkarte ausgestellt. Wie Krüger erklärt, sei bisher in Pankow noch kein Antrag auf Sachkundebescheinigung eingegangen. Dabei sind im Bezirk knapp 11.000 Hunde gemeldet.
Für Unsicherheit sorgt vor allem, was mit „zulässigen Bereichen in der Stadt gemeint“ ist, denen Hunde unangeleint laufen dürfen. Gemeint sind wohl wenig belebte Straßen und Plätze. Aber eine genaue Definition findet sich in der neuen Verordnung nicht. So bleibt es Auslegungssache. Ohne Einschränkungen unangeleint dürfen Hunde indes in Hundeauslaufgebieten herumtollen. Davon gibt es in Pankow allerdings nur zwei: Ddas Hundeauslaufgebiet in Arkenberge sowie das kleiner im Mauerpark an der Eberswalder und Bernauer Straße.
Hinzu kommt, dass die allgemeine Leinenpflicht kaum durchsetzbar ist. Die entsprechenden Kontrollen müssten durch den Allgemeinen Ordnungsdienst des Ordnungsamtes durchgeführt werden, erklärt Stadtrat Krüger. Doch dieser ist personell so unterbesetzt, dass er nicht flächendeckend in Pankow die Einhaltung des Hundegesetzes kontrollieren könne. Und wenn die Mitarbeiter tatsächlich mal in der Ferne einen Halter mit unangeleintem Hund sehen, leinen diese sofort ihren Hund an oder nehmen Reißaus.
Wie problematisch die Durchsetzung der 1. Verordnung des Hundegesetzes bereits ist, zeigt das Gebot, dass Halter Utensilien zur Beseitigung von Hundekot mitführen und diese dann auch im Bedarfsfall einsetzen sollen. Es ist allerdings äußerst schwierig, Verstöße nachzuweisen. Laut Krüger gelang das seit Inkrafttreten des Gesetzes in Pankow bislang nur einmal. Dabei wurde ein Ordnungsgeld von 35 Euro fällig. Sollte einem Halter ein Verstoß gegen die Leinenpflicht nachgewiesen werden, könnte das laut Bußgeldkatalog mit 50 bis 250 Euro Bußgeld geahndet werden. Auch das kam seit Anfang des Jahres noch nicht in Pankow vor.
Für die Bearbeitung von Anträgen für amtliche Sachkundebescheinigung habe das Ordnungsamt zwei zusätzliche Mitarbeiter bekommen, so Krüger. „Aber wir haben keinen einzigen Mitarbeiter zusätzlich auf der Straße, um die Einhaltung des Hundegesetzes zu überwachen.“ Das heißt, die von der vorigen Landesregierung beschlossenen Regelungen des Berliner Hundegesetzes müssen jetzt von den Ordnungsämtern des Bezirke überwacht werden, ohne dass diese das dafür notwendige Personal haben.
Mehr zur Verordnung ist im Internet auf https://bwurl.de/1461 zu erfahren.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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