"Sieg mit Signalwirkung"
Senatsverwaltung muss Gerichtskosten bezahlen
Nach der juristischen Auseinandersetzung um die Zukunft der am Pankower Tor heimisch gewordenen Kreuzkröten gibt es eine weitere Bestätigung für das Vorgehen des Nabu Naturschutzbundes: Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) die Gerichtkosten zu tragen hat.
Im Beschluss des Gerichts heißt es: „Der Beklagte wäre nach dem bisherigen Sach- und Streitstand voraussichtlich unterlegen gewesen, weil der Bescheid sich im Ergebnis summarischer Prüfung als rechtswidrig erweist.“
Hintergrund der Auseinandersetzung war, dass der Investor Krieger Handels SE noch vor Baubeginn am Pankower Tor die Kreuzkröten umsiedeln lassen wollte. Dagegen sprach sich der Nabu seit Jahren aus. Aus Sicht der Naturschützer sei ungewiss, ob die geplante Umsiedlung der Kreuzkröten erfolgreich sein würde.
Deshalb hatte der Nabu Berlin im Juli 2021 gegen einen Bescheid der SenMVKU geklagt, der die Voraussetzung für eine Genehmigung der Kreuzkröten-Umsiedlung schaffen würde. Begründung: Dem Nabu Berlin ist in ganz Deutschland keine einzige erfolgreiche Umsiedlung von Kreuzkröten bekannt. Stattdessen fordern die Naturschützer, die Kreuzkröten an ihrem Standort zu belassen und den betreffenden Bereich nicht zu bebauen.
Im vergangenen Herbst teilte der Nabu dann mit, dass die Klage zum Pankower Tor kurz vor dem angesetzten Gerichtstermin vom Tisch ist. Die SenMVKU habe den Bescheid zur Feststellung des „überwiegenden öffentlichen Interesses“ für das Bauvorhaben Pankower Tor zurückgezogen. Somit hat ein Antrag zur Genehmigung der Umsiedlung der Kreuzkröten nach Brandenburg kaum Aussicht auf Erfolg. Grund für die Rücknahme des Bescheides der SenMVKU ist ein neues Artenschutzkonzept der Krieger Handels SE, nach dem ein neuer Lebensraum für die Kreuzkröten auf dem Areal des Pankower Tors in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Vorkommen entstehen soll.
Dass die SenMVKU nun die Gerichtskosten zahlen muss, kommentiert Melanie von Orlow, Geschäftsführerin des Nabu Berlin: „Das ist ein Sieg mit Signalwirkung.“ Der Beschluss des Gerichts signalisiere, dass es „wohl in unserem Sinn entschieden hätte, und bestätigt damit, dass es sich lohnt, gegen solche juristischen Winkelzüge zulasten der Natur vorzugehen.“
Inzwischen liegt das Artenschutzkonzept des Investors vor, nach dem ein neuer Lebensraum für die Kreuzkröte in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Vorkommen entstehen soll. Die genauen Rahmenbedingungen hierfür müssen jedoch noch unter allen Akteuren, insbesondere mit dem Denkmalschutz, abgestimmt werden, heißt es vom Nabu weiter.
Ausführliche Informationen zum Thema: http://berlin.nabu.de/pankower-tor.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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